Rechtschutzversicherung nicht für Schadensanspruch

Hi liebe Wissende,

wiso kann eine Rechtschutzversicherung, die für das Geschäft abgeschlossen wurde, keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben, wie man seine Gewährleistungsansprüche am besten durchsetzt und verweist auf einen RA, für die sie aber keine Kostenübernahme zusagt?

Aktueller Fall: Eine Druckerparone ist Ursache für den Ausfall eines Faxdruckers. Nach Überprüfung des in einer unabhängigen Werkstatt, würde die Repartur den Zeitwert des Geräts übersteigen.

Eigentlich wurde bei der Versicherung nur angefragt, wie man jetzt am sinnvollsten vorgehen sollte.

Anmerkung: Die Versicherung besteht seit 4 Jahren und wurde bisher kein einziges Mal benötigt.Dafür sind die Prämien aber saftig.

Danke für alle Antworten.
evifrog

Hallo,

ganz einfach weil das Vertragsrecht bei Selbständigen nicht mitversichert wird. Ansonsten müsste die Rechtsschutzversicherung immer einspringen, wenn der Selbständige seine Arbeit nicht richtig macht und daher Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Das ist ein unkalkulierbares und hohes Risiko.

Wenn du nicht Hersteller der Patrone bist, kannst du wiederum Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller richten.

Grüße

Lars

Guten Tag evi,
in der Sache Deckungszusage-Gewährleistung-RA-Prozessrisiko und dem ganzen damit zusammenhängenden Quark sage ich gar nix, weil das bereits ein laufendes Verfahren ist. Aber: Einen Fix-und Foxi-Drucker
mit Sechsgangschaltung und Sonderverchromung gibts an jeder Ecke für unter hundert Euronen nachgeschmissen.
Vielleicht bedenken Sie das ganze Kosten-Nutzen-Nerven-und Geldbeutelkalkül unter dem Gesichtspunkt neu ?
Gruß
Günther

Zitere: Einen Fix-und Foxi-Drucker
mit Sechsgangschaltung und Sonderverchromung gibts an jeder Ecke für unter hundert Euronen nachgeschmissen.

Es musste bereits ein Neugerät (mit Fax) angeschafft werden: (Kosten ca: 450,–) und der Streitwert der Patrone ist nochmals ca. 130,-- €, abgesehen, dass nochmals eine weitere Druckerpatrone angeschafft werden musste, um zu kontrollieren, ob der Defekt auch von der anderen Patrone kommt, also ist das schon eine Überlegung wert.

Desweitern ärgert es mich, dass die Versicherung abgeschlossen wurde, um Rechtstreitigkeiten für Leistungen die andere nicht richtig erbracht haben, durchzusetzen, überwiegend auch wenn Ansprüche an Lieferanten bestehen, da nützt doch sonst die ganze Versicherung nichts.

Für Schäden die man selbst verursacht, hat man ja eine Betriebshaftpflicht.

Ich verstehe das nicht!

Danke fürs Zuhören!
evifrog

Was gibt es daran nicht zu verstehen??

BEVOR man eine Versicherung abschließt lässt man sich beraten. Und in eine GUTE Beratung zu einer RS für Selbständige gehört eben rein, dass der geschilderte Fall keine Sache der Rechtsschutzversicherung ist. Das ist ein Irrglaube dem ich immer wieder begegne. Aber in meiner Beratung muss ich das angeben und ich dokumentiere das auch im Beratungsprotokoll, dass es erwähnt wurde und vom Kunden so angenommen wird.

Wenn das in deinem Fall nicht so war, solltest du dem Versicherungsvertreter aufs Dach steigen (oder ist es ein Direktversicherer ohne Beratung?!)…

Wenn das in deinem Fall nicht so war, solltest du dem
Versicherungsvertreter aufs Dach steigen

Die gibt es leider nicht mehr in dem Unternehmen, warum wohl?

… bleibt mir nur die Versicherung, die wir seit 4 Jahren bezahlen zu kündigen. Nur gibt es dann die Möglichkeit, seine Rechte diesbezüglich durch eine Versicherung vertreten zu lassen, oder ist es sinnvoller, wirklich dann einen RA zu suchen, wenn ein Fall eingetreten ist, bei dem man rechtlichen Beistand braucht, als jährlich hohe Police zu zahlen?

evifrog