Hallo benhed,
vorausgesetzt jemand ist selbständig in der Form
Gesellschafter einer GmbH und die GmbH geht in Insolvenz, man
teilt das der Versicherung mit, dass man also nicht mehr
selbständig ist.
Wem wurde dies mitgeteilt? Der Versicherung direkt oder ev. dem Vertreter/Makler?
In welcher Form erfolgte die Mitteilung? Schriftlich oder mündlich? Gibt es Zeugen?
Erfolgte eine Reaktion des Versicherers? Eine Ablehnung, Vertragsumstellung oder -aufhebung? Oder wurde ein Angebot zur Umstellung des Vertrages unterbreitet?
Ein Jahr später möchte man die Versicherung in Anspruch nehmen
für eine Angelegenheit als Angestellter.
Erlauben Sie mir die Frage, ob Ihnen in dieser ganzen Zeit nicht aufgefallen ist, dass Sie noch immer die „alten“ Beiträge zahlen und der Vertrag folglich mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht umgestellt wurde?
Die Versicherung
lehnt das ab, da man keinen Berufsrechtschutz hätte. Sie
weigert sich unter allen Umständen von selbständigen RS auf
BerufsRS umzustellen. Wie kann man was versichern was es nicht
mehr gibt??
Unabhängig davon, dass möglicherweise kein Anspruch auf rückwirkende Vertragsänderung besteht: Liegt diese Weigerung schriftlich vor? Wenn ja, von wem? Von der Versicherung oder vom Vermittler?
Wie kann man vorgehen???
Je nach Beantwortung der Fragen, könnte (!!) man den Versicherer darauf hinweisen, dass man seiner Verpflichtung zur Anzeige des geänderten Risikos nachgekommen ist. Weiter könnte (!!) man darauf hinweisen, dass man auch stets pünktlich seine Beiträge gezahlt hat (die möglicherweise (!!!) sogar über der Risikoprämie für einen Vertrag für Nichtselbständige liegen) und die Versicherung somit einen Obulus für den Versicherungsschutz erhalten hat.
Kann man aber vor allem Ersteres nicht nachweisen, ist man ausschließlich auf die Kulanz des Versicherers angewiesen, die - je nach Prozessrisiko - gegen Null gehen könnte.
Viele Grüße
Loroth