ja ich weiß, dass es schon viele Beiträge zu diesem Thema gibt. Und mir ist klar, dass zwischen dem Ereignis, welches man klären lassen möchte und dem Zeitpunkt an dem die Versicherung gültig wird min 3 Monate liegen müssen.
Doch habe ich nun eine konkrete Frage aus dem Arbeitsrecht. Und zwar geht es darum, dass mein Arbeitgeber mir in einigen Monaten ein Zeugnis ausstellen wird. Gekündigt habe ich aber bereits Ende März mit dem letzten Arbeitstag am 30.Juni. Und es sieht derzeit leider so aus, als würde das Zeugnis nicht so ausfallen wie ich es mir wünschen würde.
Meine Frage ist nun: Zählt bei der Wartezeit nun der Zeitpunkt an dem ich das Zeugnis ERHALTE oder der Zeitpunkt meiner Kündigung?
Hallo Groby
leider die Kündigung!
Denn für ein Zeugnis ist der Grund eine Kündigung (normalerweise)
Ein schlechtes Zeugnis brauchst Du Dir allerdings nicht gefallen zu lassen.
Sieh mal im Internet unter Zeugnisbewertungen nach. Da gibt es mit Sicherheit etwas um die verklausulierten Kritiken zu entschlüsseln. Sollte was drin stehen was Du nicht willst, verlange die Änderung.
Wenn der AG das nicht macht, kannst Du beruhigt einen RA nehmen, den muss dann der AG zahlen (weil er nicht Recht hat)
Sätze wie: er war stets bemüht seinen Aufgaben nachzukommen" ist ein vernichtendes Urteil. Es heißt nichts anderes als: „der Kerl ist eine absolute Niete.“
Causa
Ich kenne mich leider nur zu gut aus mit diesen Klauseln und
Formulierungen und habe schon einmal ein schlechtes Zeugnis akzeptiert
weil ich vor dem Aufwand und dem Stress mit RA usw zurückscheute. Danach habe ich mich aber so geärgert, dass ich mir geschworen habe, das nächste mal auf meinem Recht zu bestehen. Die AG machen einfach alles mit einem, setzen einen unter Druck usw wenn man gekündigt hat…Gerne wird einem auch längere Krankheit negativ ausgelegt…Das ist nicht rechtmäßig und ich lasse mir das nicht nochmals gefallen…
Nur wie soll man vor Gericht beweisen, dass man wirklich 1a Resultate geliefert hat, wenn es kein Zwischenzeugnis oä gibt?
hallo groby
das ist der Fehler, den viele machen: „es rentiert sich nicht!“. Das ist einfach falsch. Denn dieses schlechte Zeugnis begleitet Dich Dein Leben lang.
Du musst auch nicht vor Gericht beweisen ob Du gut oder schlecht gearbeitet hast. Das ist uninteressant. Das Zeugnis muss gut sein.
Selbst wenn du mehr gesoffen als gearbeitet hast darf das nicht drin stehen.
Im Prinzip ist ein Zeugnis Blödsinn. Denn eine echte Bewertung Deiner Arbeit ist verboten. außer Du warst so hervorragend, dass das Zeugnis in der Richtung geschrieben wurde und ein plausibler Grund angegeben ist, warum Dich der AG leider gehen hat lassen müssen (z.B. Umzug von HH nach M).
Ein Personalchef der Dich in die engere Wahl zieht wird oft beim alten AG anrufen und nachfragen.
Causa
Hintergrund des Ganzen ist, dass ich meine Anstellung gekündigt habe und aber genau weiß, dass mein Arbeitgeber ein paar Monate brauchen wird, bis ich das Zeugnis erhalte (aus Erfahrungen anderer weiß ich das).
Meine Frage war daher, ob bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung dann das Datum der Kündigung oder die Ausstellung des Zeugnisses zur Berechnung der Wartezeit herangezogen wird.