Hallo,
ich verkaufe viele CDs bei Ebay. Jedoch nicht gewerblich, sondern im privaten Rahmen. In letzter Zeit kommt es häufig vor, das nicht bezahlt wird. Die Beträge belaufen sich dann meist auf 5-20 Euro. Würde nicht immer die Arbeit anfallen, alle Leute zu mahnen, E-Mails zu schreiben, ggf. Ebay zu benachrichtigen, die CDs neu einzustellen, und der Geldverlust der durch Ebaygebühren entsteht, wäre es ja nicht sooo schlimm.
Ich habe auf gut deutsch gesagt aber die Schnauze voll. Ich würde auch 10 Euro rechtlich einklagen. Machen das die Versicherungen mit?? Weil eine Online-Auktion gilt ja al rechtlich verbindlicher Kauf! Könnte ich über die Rechtschutzversicherung alle die anklagen, bzw, das geld einklagen, wenn nicht gezahlt wird? Auch bei geringen Summen? Den Prozess müsste ich ja jedesmal gewinnen, da ich ja immer im Recht bin! Oder wird es den Versicherungen zu viel? Ist es einem Rechtsanwalt nicht Wert? Gibt es eine Grenze wieviel Prozesse man machen darf?
das kommt auf die Rechtsschutzversicherung an, die du abgeschlossen hast. Viele haben eine Selbstbeteiligung und oder Mindesthöhe der Forderung in Höhe von 300 oder 500€ mit drinnen. Prüfe deine Unterlagen oder Frage bei der Hotline deines Versicherers nach, die können dir Auskunft geben.
Zudem besteht (im Normalfall) ein Sonderkündigungsrecht für beide Seiten ab einer gewissen Zahl von Prozessen (ich glaube 3 innerhalb von 12 Monaten; steht in deinen Bedingungen drin), d.h. wenn dir gekündigt wird hast du es auch schwer, einen neuen Versicherer zu finden.
Gruß
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Noch habe ich keinr RSV abgeschlossen… Aber warum sollte mich die Versicherung nach 3 oder mehr Fällen kündigen, wenn die Prozesse ja im Normalfall immer gewonnen werden, da ich ja 100 %ig im Recht bin. Dann zahlt doch eh der Verlierer, also der andere…oder?? Und ein Selbstkostenanteil wäre ja in meinem Interesse absoluter Mist…
Irgendwie muss man doch was gegen diese Spassbieter unternehmen können um an sein Geld zu kommen!!??
Wenn Du Dir so sicher bist, dass Du alle Prozesse gewinnst, weil Du im Recht bist, dann brauchst Du ja auch keine Rechtschutzversicherung :o))
Bei der Versicherung läuft jedes Mal, wenn Du einen Schaden meldest, ein Verwaltungsaparat an, den Du mit den Beiträgen gar nicht decken kannst. Deswegen wird Dir garantiert nach einigen Schadenfällen gekündigt.
Ich weiß schon, was Du meinst, ich habe bei eBay auch schon solche Erfahrungen gemacht, keine Lieferung erhalten, Kunden haben das Gebot zurück gezogen usw.
Du kannst nur in begrenztem Maß was dagegen unternehmen (bei ebay melden usw.) und Dir die Bewertungen der Mitglieder anschauen. Der Rest ist pures Glück, leider.
Hallo Marcel,
natürlich kannst du auch für 10 € einen Anwalt mit der Durchsetzung von Ansprüchen (rein als Privatmann) beauftragen. Die RS würde das auch bezahlen, auch wenn es vor Gericht geht. In der Praxis zahlt dir die RS die 10 € und du brauchst nicht einen Anwalt einschalten, so sparen beide.
Nun möchte ich dir aber von vornherein sagen, das diese Vorgehensweise wohl ein paar mal gemacht werden kann aber die Versicherung dann wohl eine Kündigung ausprechen wird oder eine Selbstbeteiligung vereinbaren wird. Warum wohl??*grins*
Rechtschutz ist immer sinnvoll, aber darüber jeden Fall abzuwickeln?? Naja ich weiß nicht.