Hallo…ich war im Jahr 2015 in Beitragsrückständen die nach einem Gespräch mit der Versicherung später nachgezahlt wurden. Jetzt habe ich wegen der Rentenkasse Rechtsbeistand gebraucht. Wie es sich gehört habe ich die Versicherung angerufen und gefragt ob ich zum Anwalt gehen kann. Dieses wurde mir zugesagt und eine Schadensnummer genannt. Jetzt habe ich Post von der Versicherung erhalten in der mir die weitere Zahlung der Kosten verweigert wird mit der Begründung das der erste Brief der Rentenkasse in der Zeit des Beitragsrückständen gekommen wäre. Ich habe aber bis jetzt alles selbst in die Hand genommen und erst jetzt Rechtsbeistand benötigt. Hat die Versicherung recht mit der Verweigerung?
Grundsätzlich ja, man ist nur versichert bei Beitragszahlung.
Und das mit dem Nachzahlen ist so eine Sache. Das wäre schon beinahe so, als ob man die Versicherung erst im Schadenfall abschlösse.
Offenbar ist bei den Verhandlungen wegen Nachzahlung der Beitragsschulden nicht vereinbart worden, das damit der Vertrag wieder ganz normal besteht, auch rückwirkend.
Kann sein in den Versicherungsbedingungen steht dazu auch was drin.
Und als Datum für einen Anspruch auf Rechtsschutz gilt immer das erste Schreiben der Rentenversicherung, auf das hin man sich meint wehren zu müssen, weil man mit etwas nicht einverstanden ist.
Auch wenn man sich lange selbst darum gekümmert hatte und Schreiben hin und her gingen.
MfG
duck313
Danke für die schnelle Antwort…Da habe ich wohl Pech gehabt
Hallo,
ich würde ja zumindest nochmal anrufen und versuchen, ob auf Kulanzebene noch was zu machen ist. Wahrscheinlich nicht, aber einen Versuch könnte es wert sein.
Viele Grüße,
Jule
Hallo,
und wenn auf Kulanz nix geht, dann könnte man ja mal freundlich nachfragen ob man mit der abgeschlossenen Rechtschutzversicherung auch gegen die Versicherungsgesellschaft klagen kann…
(mit einer solchen Frage hat meine Mutter schon mal die Versicherungsgesellschaft zur Übernahme von Kosten bewegt).
Grüßle,
Tinchen
Hallo,
bei Versicherungen habe ich es schon oft erlebt, dass man nur solange willkommen ist, wie man die Beiträge bezahlt. Meldet man aber einen Schaden an, finden sie einen Grund, warum ausnahmsweise in diesem Fall der Schaden nicht übernommen werden kann. Ich habe noch nie eine Rechtschutzversicherung gehabt, und die wenigen Fälle, wo ich sie mal gebrauchen hätte können, eben selbst übernommen. Die meisten Fälle kosten ja weniger als der Versicherungsbeitrag. Dadurch habe ich mir viel Geld gespart.