meine Mutter sorgt sich darum, dass wenn ihr Ehemann während der Rente ins Ausland geht, und ihr ihre Rente nicht ausreicht, sie ihn dann auf Unterhalt verklagen will (die Ehe läuft eh nicht, aber sie wohnen noch zusammen).
Wie schauts da aus mit den normal gänigen Rechtschutzversicherungen, ist dies enthalten? (Unterhaltsangelegenheiten)
ich kenne keine Rechtschutzversicherung, die Unterhaltsangelegenheiten bezahlt. Diese Sache ist immer ausgeschlossen.
Vorher gemeinsam beim Anwalt regeln, damit dann nicht noch lange Prozesse notwendig sind, wo man dann auch noch auf den Kosten sitzen bleibt.
Wie es gesetzlich aus sieht weiss ich nicht, denn wenn man keine Kinder unter 3 Jahren mehr hat , ist man Heute eh selber für seinen Unterhalt verantwortlich. Da spielt es keine Rolle mehr, wie lange man verheiratet war. Also am Besten vorher zum Anwalt und alles schriftlich auf freiwilliger Basis regeln, sonst sieht es sehr schlecht aus.
Gruss
meine Mutter sorgt sich darum, dass wenn ihr Ehemann während
der Rente ins Ausland geht, und ihr ihre Rente nicht
ausreicht, sie ihn dann auf Unterhalt verklagen will (die Ehe
läuft eh nicht, aber sie wohnen noch zusammen).
ihr steht sowieso Unterhalt zu…kommt drauf an, wie alt die eltern sind
Wie schauts da aus mit den normal gänigen
Rechtschutzversicherungen, ist dies enthalten?
(Unterhaltsangelegenheiten)
nein…keine normale rechtschutzversicherung kommt für eine Trennung auf…ich weiss,das ARAG so etwas anbietet
sehr weise und vorausschauend!
Nein - in den üblichen Rechtsschutzversicherungen sind Unterhaltsangelegenheiten nicht enthalten. Es gibt gar Versicherungen, die diesen Part komplett ausschließen. Die Versicherung ist auch nicht gerade billig; aber sollte es zum Streit kommen „GOLD WERT“. Solang das „Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist“ kann ich nur raten, die Versicherung abzuschließen. Aber bitte ganz genau das Kleingedruckte lesen, was versichert ist, wie lang, und was genau nicht!!! Bei den Versicherungen ist es ebenfalls so, dass der „Fall“ noch nicht laufend sein darf.
Guck bei Deurag. Wenn deine Mutter sich noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen könnte (je nach Alter), MUSS sie es tun. Keine Versicherung greift vor 3 Monaten.Warum reicht sie nicht die Scheidung ein und lebt IHR Leben?? Im Trennungsjahr hat sie Anspruch auf 50% von der Differenz Ihrer Renten (zB Er=1500, sie 500. Dann bekommt sie 500 drauf.)
Das Leben ist zu kurz um sich aufzugeben.
Gruß,
Andi
wie hoch wird den die Rente werden? Meist reicht sie sowieso nicht um beide Ehepartner bei einer Trennung voll zu versorgen. Möglicherweise wird sie vom Staat dann Grundsicherung beantragen müssen.
Scheidung einreichen und dann wird automatisch im Zuge der Scheidung die Rente nach familienrechtlichen Grundsätzen aufgeteilt.
Die ihr zustehenden Rentenpunkte werden dann ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Für weitere Unterhaltszahlungen bleibt nur in ganz wenigen (sehr gutsituierten) Fällen noch etwas Spielraum.
Eine Rechtschutzversicherung zahlt im Normalfall nicht für familienrechtliche Streitigkeiten. Dazu benötigt man eine spezielle (sehr teuere) Rechtschutzversicherung, die - soweit ich weiß - nur sehr wenige Versicherungsunternehmen überhaupt anbieten.
genau genommen müsste man da in den Unterlagen nachschauen, was alles versichert ist, aber soweit ich weiss, gibt es keine Versicherung, die das mit abdeckt
In der Regel nicht. Du musst aber trotzdem die Police checken. Je nach Vertrag eventuell die Beratungskosten eines Anwalts, wenn es nicht zum Gericht geht.