Ich möchte eine Person anklagen, und zwar weil sie mich über eine Online-Auktion betrogen hat. Ich habe etwas sehr billig ersteigert und jetzt möchte der verkäufer es nicht rausrücken weil es ihm anscheinend zu wenig geld ist. Meine Frage: "Wenn ich gegen diese Person klagen würde, würde das meine Rechtschutzversicherung zahlen (also Anwaltskosten usw)???
Schade, hab gedacht jemand hat so ein ähnlichen fall gehabt und der könnte mir dann weiterhelfen.
Naja kann man nichts machen,muss wohl erst mal zum Anwalt.
ruf vorher einfach bei Deiner Versicherung an und schildere denen den Fall, die werden Dir dann sagen, ob sie die Kosten übernehmen.
Zum Anwalt würde ich erst danach gehen.
Grüße
Merit
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ruf vorher einfach bei Deiner Versicherung an und schildere
denen den Fall, die werden Dir dann sagen, ob sie die Kosten
übernehmen.
Zum Anwalt würde ich erst danach gehen.
Die Rechtschutz übernimmt eine bestimmte Anzahl von Beratungen mit einem Rechtsanwalt. Deshalb ist der Weg zum Rechtsanwalt einfacher. Der weiß auf jeden Fall, worum es geht.
gruß max
Die Rechtschutz übernimmt eine bestimmte Anzahl von Beratungen
mit einem Rechtsanwalt. Deshalb ist der Weg zum Rechtsanwalt
einfacher. Der weiß auf jeden Fall, worum es geht.
gruß max
mag sein, aber ein Rechtsanwalt wird ihm nicht sagen können, ob seine Versicherung die Kosten trägt, das kann nur die Versicherung. Und auch der erste Gang zum Anwalt ist nicht gratis. Im dümmsten Fall zahlt er die dann selber.
mag sein, aber ein Rechtsanwalt wird ihm nicht sagen können,
ob seine Versicherung die Kosten trägt, das kann nur die
Versicherung. Und auch der erste Gang zum Anwalt ist nicht
gratis. Im dümmsten Fall zahlt er die dann selber.
Dann hat er aber eine merkwürdige Versicherung abgeschlossen.
Wir sind immer zum Rechtsanwalt. Haben dort den Fall besprochen. Der Rechtsanwalt hat sich daraufhin mit der Versicherung kurzgeschlossen und die gab dann ihr o.k. oder nicht.
iese Beratungen sind zumindest bei unserer Vers. immer kostenlos.