Rechtschutzversicherung?

Ich wollte bei der AOK eine Rechtschutzversicherung abschliessen!
Die sagten das sie soetwas nicht haben und ich mal bei einer privaten Nachfragen sollte?!?!

Könnt ihr mir eine empfhelen?

Kurze Frage…

wieso wolltest eine Rechtschutzversicherung denn bei der AOK abschließen? Gegen was wolltest du sie denn möglicherweise nutzen?

Marco

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Ich möchte bei eventuellen Streitigkeiten mit einem Anwalt absichern!

Schon klar, vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt.

Vor welchem Gericht denn? Wenn du das nicht weißt, in welcher Angelegenheit denn insbesondere? Hast du gar schon etwas ins Auge gefasst?

Marco

Schon klar, vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt.

Vor welchem Gericht denn? Wenn du das nicht weißt, in welcher
Angelegenheit denn insbesondere? Hast du gar schon etwas ins
Auge gefasst?

Das weiss ich ja noch nicht, aber ich lebe immer etwas heikel deshalb kann ich sowas gut gebrauchen, ich möchte einfach jederzeit auf einen Anwalt kommen können ohne mich in unötige Kosten zu stürtzen!

Ich will sie dir in keinem Fall ausreden… du sollst sie dir holen können.

Eine Rechtschutzversicherung bekommst du aber auch nur von einem Privaten Versicherer. Gesetzliche dürfen soetwas (noch) nicht anbieten.

Du solltest dir allerdings überlegen, ob du sie wirklich benötigst.

Eine Haftpflichtversicherung hat z.B. die Aufgabe, unberechtigte Ansprüche abzuweisen. Notfalls gerichtlich. Der Anwalt wird also bezahlt.

Vor dem Sozialgericht brauchst du keinen Anwalt.
Ordnungswidrigkeiten versichert meines Wissens nach gar keine mit. Arbeitsrechtschutz dürftest du am günstigsten über die Gewerkschaft ( im Mitgliedsbeitrag enthalten) bekommen.

Es sind also eigentlich weitestgehend nur strafrechtliche Dinge, wo du belangt werden kannst und den Anwalt selber zahlen müsstest, weil Anwaltszwang. Eine Rechtschutzversicherung ist nicht das günstigste… überlegenswert wäre es daher, vielleicht jährlich einen Betrag zurückzulegen.

Genaueres zu bestimmten Rechtschutzversicherungen findest du unter diesem Titel im Archiv und weiter unten im Brett.

Marco

Hallo Alexander und andere Interessierte…

eine Rechtsschutzversicherung baut auf einer Reihe von Modulen auf.

Familienrechtsschutz, Vertragsrechtsschutz, Mietrechtsschutz (resp. als Eigentümer Gebäuderechtsschutz). Und nicht zuletzt auch der Verkehrsrechtsschutz.

Der Preis für eine Rechtsschutzversicherung beginnt so in etwa günstigstenfalls bei rd. 80 DM (pro Jahr)und geht für den „normalen“ Privatkunden bis etwa 250 DM (pro Jahr). Wird nur Verkehrsrechtsschtz benötigt, so empfiehlt sich - sofern man in einer Gewerkschaft ist - der gewerkschaftliche Automobilclub als vermutlich günstigster Anbieter, ansonsten sind die anderen Automobilclubs für ihre Mitglieder ebenfalls recht günstig. Dort bekommt man allerdings keinen weitergehenden Rechtsschutz.

Empfehlung: Verbraucherberatung ansprechen und / oder Stiftung Warentest. Dort sind entsprechende Test veröffentlicht worden, die noch in etwa dem heutigen Status gerecht werden.

Versicherungsschutz bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrechtsschutz wird nach meiner Kenntnis - die hier allerdings nicht besonders gut ist - bei (wohl) allen Rechtsschutzversicherern geboten.

Wer weder Haus noch Kraftfahrzeug hat und auch sonst relativ „passiv“ ist, kommt wahrscheinlich mit der von Marcus vorgeschlagenen Lösung eingigermaßen zurecht. Allerdings, wenn es - z. B. bei einer größeren Anschaffung oder einer strafbaren Handlung einmal so richtig „knirscht“, reichen einfache Rücklagen nicht mehr. Dann geht es „an´s Eingemachte“. Oder man verzichtet auf sein Recht (wenn man´s den auch tatsächlich nicht hat…, dürfte es einem auch leicht fallen).

Die Haftpflichtversicherung bietet Rechtschutz nur insoweit an, als das sie berechtigte Haftpflichtansprüche bezahlt und unberechtigte (notfalls auch auf dem Rechtsweg, also auch vor Gericht) zurückweist. Um diesen „Minirechtsschutz“ zu haben, muß man natürlich auch die entsprechenden Haftpflichtversicherungen haben.

Achtung: Versicherungsvermittler sind bei der Beratung über die „richtige“ Rechtsschutzversicherung erfahrungsgemäß nicht sehr sicher. Am besten ist´s, wenn man eine Gesellschaft „erkoren“ hat, bei dieser noch einmal nachzufragen, ob man denn nun tatsächlich den Versicherungsschutz hat, den man zu benötigen glaubt. Und dann erst zu unterschreiben.

Hallo Norbert,

Versicherungsschutz bei Ordnungswidrigkeiten im
Verkehrsrechtsschutz wird nach meiner Kenntnis - die hier
allerdings nicht besonders gut ist - bei (wohl) allen
Rechtsschutzversicherern geboten.

Ich habe eben nochmal bei den ARB 2000 der Südstern nachgeschlagen… nur im Rahmen des Strafrechtschutzes. Das heißt also nicht bei Ordnungswidrigkeiten, sondern bei Straftaten. Und das sind meines Wissens nach erst Taten ab Geldstrafenhöhe von 80 DM +.

Sonst würde ja in Zukunft jede Falschparkerei auch vor dem Gericht verhandelt werden :smile:

Marcus

Marco´s by the way :smile:

Zum Rest, wegen dem worst case ( schlimmstmöglicher Fall), hast du sicherlich Recht, denn dann würde die Rücklage nicht ausreichen. Nur sollte man sich daher überlegen, ob man diesen Schutz benötigt. Es kommt drauf an, welchen Risiken man unterlegen ist.

Marco

Hallo Marco!

Es sind also eigentlich weitestgehend nur strafrechtliche
Dinge, wo du belangt werden kannst und den Anwalt selber
zahlen müsstest, weil Anwaltszwang.

Sorry, aber seit wann gibt es eine Rechtschutzversicherung für Strafrecht??? Dann könnte ich ja eine RSV abschließen und würde anschließend eine Bank überfallen gehen… hallo? Das ist sinnlos. Also meine Rechtschutz zahlt nicht bei Straftaten. *staun*

Snoef

Hallo Swantje,

es bezog sich in erster Linie auf den Verkehrsrechtschutz :smile:

Aber gut. :smile:

Deine Versicherung leistet auch für Strafrechtschutz, aber nur,
zur Verteidigung eines Vorwurfes, wenn die vorsätzliche oder fahrlässige Begehung strafbar ist und dir ein fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.

§2.i) ARB2000

Solltest du also des Banküberfalls bezichtigt werden, hast es aber auch gemacht… dann dürfte dies wohl nicht mehr unter fahrlässig fallen :smile:

Marco

last but not least…:o)
Hallo Marco,

es bezog sich in erster Linie auf den Verkehrsrechtschutz :smile:

zur Verteidigung eines Vorwurfes, wenn die vorsätzliche oder
fahrlässige Begehung strafbar ist und dir ein fahrlässiges
Verhalten zur Last fällt.

Ah gut… Heißt, wenn ich fahrlässig einen über den Haufen fahre (hoffentlich passiert das nie!!) und dann wegen Körperverletzung angezeigt werde, zahlt das meine Rechtschutz, ja? Okay - kaufe, ich *g*

Solltest du also des Banküberfalls bezichtigt werden, hast es
aber auch gemacht… dann dürfte dies wohl nicht mehr unter
fahrlässig fallen :smile:

Ooooch - auch nicht so wenn das „versehentlich im Vorbeigehen“… war? ;o)

Swantje

Hallo Swantje,

Ah gut… Heißt, wenn ich fahrlässig einen über den Haufen
fahre (hoffentlich passiert das nie!!) und dann wegen
Körperverletzung angezeigt werde, zahlt das meine Rechtschutz,
ja? Okay - kaufe, ich *g*

Sollte eigentlich mitdrin sein… wenn du also eine hast, dann hast du das normalerweise auch :smile: Beim Auto müsstest extra Verkehrs-RS abschließen… :smile: oder zumindest miteinschließen :smile:

Ooooch - auch nicht so wenn das „versehentlich im
Vorbeigehen“… war? ;o)

Passiert dir soetwas öfter zufällig? Sollten wir vielleicht Gewinnbeteiligung machen *lach*

Marco

hallo, Ihr beide,
eine Haftpflicht wehrt Ansprüche ab (oder bezahlt sie, wenn berechtigt),
Eine RS verhilft Dir zu Deinem Recht.
Es sind also 2 konträre Richtungen.
Wenn Du fahrlässig jemanden schädigst, ob mit dem Fahrad, dem Auto, dem Baseballschläger (beim Sport! Nicht beim Streit: wo denkt Ihr schon wieder hin!?), dann ist das die Sache der Haftpflicht (Privat- oder Kraft-).
Hat Dir einer eine „gebrezelt“ und Du hattest dadurch einen Schaden und der Verursacher will nicht zahlen, dann zahlt die RS den Rechtsanwalt und bis zu einer bestimmten Grenze die Gerichtskosten.
Grüße
Raimund

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