Rechtsempfinden: Verhältnismäßigkeit

Gerade in den Nachrichten gehört:
Effenberg (der Fusballer) wurde wegen Beantenbeleidigung zu 80.000 Euro Strafe verurteilt!
Mir geht es nicht um den Effe, der ist mir gleichgültig. Nein, es geht mir um die Verhältnismäßigkeit.

  1. wenn jemand mich mit Schimpfwörtern belegt, dann wird er wenns hoch kommt mit 3.000 Euro bestraft. Ein Beamter ist scheinbar mehr wert.
  2. Wenn ich jemanden so körperlich schädige, dass er einen Arm nicht mehr benützen kann, dann muss ich wenns hoch kommt 60.000 euro zahlen.
    Ist ein Beamter mehr wert, als ein Arm?
    Dass der Effe für seine Beleidungen eine verpaßt bekommt, ist ganz normal und richtig. Doch diese Summe?
    Das ist pervers.
    Grüße
    Babalou

Quatsch:wink:
Hallo Babalou,

ich gehe davon aus, dass Effe eine Strafe in Tagessätzen bekommt, um eine durchaus sinnvolle Abhängigkeit vom Einkommen zu erzielen.

Also: Viel Einkommen, hohe nominale Strafe. Mehr ists vermutlich nicht, also keine Verschwörungstheorien proben…

Gruß
Jürgen

Hallo,

ich gehe davon aus, dass Effe eine Strafe in Tagessätzen
bekommt, um eine durchaus sinnvolle Abhängigkeit vom Einkommen
zu erzielen.

Jo, das wird stimmen, denn etwas anderes (sozusagen eine pauschale Geldstrafe) ist im Strafrecht gar nicht vorgesehen.

Also: Viel Einkommen, hohe nominale Strafe. Mehr ists
vermutlich nicht, also keine Verschwörungstheorien proben…

Zumal der Beamte das Geld ja nicht bekommt.

Grüße,

Anwar

Hallo,

die Summe orientiert sich am Einkommen.

Ihm soll die zu zahlende Summe ebenso „weh tun“ als die 3000 dem Malermeister weh tun.

Gruss Günter

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Verhältnismäßigkeit wird gerade dadurch gewährleis
Hallo Babalou,

Geldstrafen richten sich nach dem persönlichen Einkommen der Person.
Und das ist auch gut so, denn sonst wären sie ja ein Freibrief für Leute mit Geld. Geldstrafen sollen schließlich jeden gleich hart treffen. (Also wäre sie bei Schumi wohl eher Richtung 7-stellig ausgefallen und bei dir eher wesentlich niedriger)

Wenn man so Summen hört, vergisst man dies leider oft.

Gruß Ivo

Hallo,

das Stichwort Tagessatz wurde ja schon mehrfach genannt. Dazu noch folgenden Hinweis: Im Gegensatz zum OWI-Bereich, in dem tatsächlich feste Beträge bzw. Betragsrahmen gelten, innerhalb derer man dann üblicherweise Regelbeispiele verwendet, kennt das dt. Strafrecht ausschließlich die Geldstrafe nach Tagessätzen. D.h. es wird gar nicht, wie man immer wieder in den Medien lesen und hören kann, ein bestimmter Betrag ausgeurteilt, sondern ausschließlich Tagessätze! Um die Höhe eines Tagessatzes zu bestimmen, muss der Angeklagte natürlich Angaben zu seinem Einkommen machen, und dabei sind die Gerichte in der Regel recht großzügig. D.h. so lange die Zahl plausibel erscheint, wird das Gericht sie akzeptieren (weshalb jeder Versuch vor Gericht mit dem eigenen Einkommen zu prahlen, ganz schön nach hinten losgehen kann). Umgekehrt wäre es deshalb aber grundfalsch z.B. im Strafbefehlsverfahren gar keine (da freiwillig) Angaben zu den Einkünften zu machen, weil dann das Gericht diese einfach schätzt, und dabei natürlich daneben liegen kann. Dann wird oft nur wg. der Höhe der Tagessätze Einspruch eingelegt und man verkompliziert die Sache unnötig.

Größter Vorteil der Tagessatzgeschichte ist aber der, dass ein Verurteilter im Zweifelsfall bei sich massiv zu seinen Ungunsten ändernden Einkommensverhältnissen hierüber einen Nachweis erbringen kann, und es dann möglich ist, die Tagessatzhöhe wieder anzupassen, also die Verhältnismäßigkeit zu wahren (umgekehrt gibt es glücklicherweise keine Anpassungen).

D.h. es bringt überhaupt nichts, auf eine Gesamtsumme zu schielen, da diese sich sogar im Nachhinein ändern könnte. Zur Frage der Verhältnismäßigkeit taugt ausschließlich der Blick auf die Zahl der Tagessätze, und man darf eben sogar davon ausgehen, dass die Höhe grundsätzlich mehr oder weniger zu Gunsten des Verurteilten ausfällt.

Gruß vom Wiz

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Es gibt keinen Tatbestand ‚Beamtenbeleidigung‘

Gerade in den Nachrichten gehört:
Effenberg (der Fusballer) wurde wegen Beantenbeleidigung zu
80.000 Euro Strafe verurteilt!

Hallo,

den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es in Deutschland nicht.
Einen Beamten zu beleidigen wird in D genau so bestraft, wie die Beleidigung eines jeden anderen Bürgers.

Gruß

Matthias

20 Tagessätze à 4500€
gruß

dennis

Bist Du da sicher?
Hallo Matthias,
wenn ich zu einem Polizisten sage, er wäre ein Ar********h, dann werde ich mit Sicherheit höher verknackt, als wenn ich das zu einem Nichtbeamten sage.
Hätte Effe das zu einem „Normalbürger“ gesagt, er hätte bestimmt nicht so viel zahlen müssen.
Ich finde es, trotz der guten Erklärungen hier im Board, etwas hoch, was man ihm abknöpft.
Grüße
Babalou

Hallo,

deinem Beitrag liegt ein grundlegendes Missverständnis zugrunde: Du siehst Geldstrafen als etwas Absolutes, das sind sie aber nicht. Eine Geldstrafe berechnet sich wie folgt:

Tagessatz * Anzahl an Tagessätzen

Letzteres ist tat- und schuldabhängig. Du kannst also sagen: Das sind aber viele (oder auch wenige) Tagessätze. Aber die Höhe des Tagessatzes bemisst sich nach dem Einkommen des Täters. Würden Reiche genauso viel (wenig) bezahlen wie Arme, hätten sie Narrenfreiheit. Denn was dem einen finanziell wehtut, ist dem anderen völlig egal. Deswegen kann man NIEMALS sagen, dass Summe X als Geldstrafe viel oder wenig ist, entscheidend ist IMMERT die Anzahl der Tagessätze.

Was den Schadensersatz wegen Körperverletzung angeht: Diese Beträge sind absolut, so dass sich ein Vergleich verbietet (auch wenn sie trotzdem zu niedrig sind).

Übrigens gibt es keine Beamtenbeleidigung im StGB.

Levay

Ganz sicher.
Hallo Babalou,

wie kommst Du darauf ? Dies mag die allgemein falsche Auffassung sein, es stimmt aber nicht. Beamte sind genauso schützenswert wie jede andere Person.

Siehe hierzu auch „Lexikon der Rechtsirrtümer“ von Dr. jur. Ralf Höcker oder

http://www.123recht.net/dictionary.asp?wort=Beamtenb…
http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
http://infos.aus-germanien.de/Beamtenbeleidigung
http://www.hoaxbusters.de/static/rizzoArticle52.php

Du kannst natürlich Herrn Google auch selbst dazu befragen :wink:

Gruß

Matthias

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