Guten Tag,
wenn ein Gericht, z.B. der BFH, ein Urteil ausspricht, kann sich dann eine andere Person, welche das gleiche ‚Problem‘ hat, darauf berufen?
Wenn ja, welchen Begriff kann man dafuer verwenden?
Ein Gedanke liegt vor bzw. auf den Lippen, kommt aber im Moment nicht zum Vorschein. J
Oder ist es doch der Fall, dass Entscheidungen in der Rechtsprechung (Judikative) individuell sind?
Vielen Dank fuer Antworten & ein schoenes Wochenende.
Viele Gruesse
Michael
Guten Tag,
wenn ein Gericht, z.B. der BFH, ein Urteil ausspricht, kann
sich dann eine andere Person, welche das gleiche ‚Problem‘
hat, darauf berufen?
Man kann sich darauf berufen.
Wenn ja, welchen Begriff kann man dafuer verwenden?
Präzendenzfall.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall
Oder ist es doch der Fall, dass Entscheidungen in der
Rechtsprechung (Judikative) individuell sind?
Da gibt wiki dir ja die Antwort.
Hallo,
sehr schnell Antwort, vielen Dank. J
wenn ein Gericht, z.B. der BFH, ein Urteil ausspricht, kann
sich dann eine andere Person, welche das gleiche ‚Problem‘
hat, darauf berufen?
Man kann sich darauf berufen.
Bereits in Vorlesungen ist nicht deutlich hervorgegangen, ob dies nun Individualentscheidungen sind, oder ob dies auf die Allgemeinheit umgelegt werden kann. Kann hier eine konkrete Aussage getroffen werden?
Vielen Dank & viele Gruesse
wenn ein Gericht, z.B. der BFH, ein Urteil ausspricht, kann
sich dann eine andere Person, welche das gleiche ‚Problem‘
hat, darauf berufen?
Man kann sich darauf berufen.
…nur ist das Gericht nicht gezwungen, bei ähnlich liegenden Fällen den selben Schluss zu ziehen.
Guten Tag,
sind also Urteile von Gerichten grundsaetzlich eine Einzelfallentscheidung, und nicht der Allgemeingueltigkeit unterworfen?
Wie ist hierbei die Regelung, die konkrete Darstellung?
Viele Gruesse
Ein Präzedenzfallsystem gibt es im deutschen Recht nicht. Gerichtliche Entscheidungen (z.B. Urteile) gelten nur inter partes, d.h. zwischen den Parteien des Rechtsstreits.
Von diesem Grundsatz gibt es diverse Ausnahmen, die nicht alle miteinander verwandt sind. So kann u.U. eine Satzung nach § 47 VwGO angegriffen und allgemeingültig für unwirksam erklärt werden. Im Zivilprozess gibt es die sog. Streitverkündung, bei der eine Person, die nicht Partei ist, einen parteiähnlichen Status erhält und das Ergebnis des Rechtsstreits (im Rahmen eines Folgeprozesses zum Regress) in gewissen Grenzen gegen sich gelten lassen muss.
Ansonsten sagt das Grundgesetz, dass der Richter nur an das Gesetz gebunden ist. Das bedeutet dann eben, dass er nicht an die Ansichten anderer Gerichte gebunden ist, auch nicht wenn diese höherer Instanz sind. Der Preis für diese richterliche Unabhängigkeit ist dann eine gewisse Fragmentierung in der Rechtsprechung. Allerdings muss man hinzufügen, dass in der Praxis eine sehr deutliche Tendenz besteht, die grundsätzlichen Entscheidungen der obergerichtlichen und vor allem höchstgerichtlichen Rechtsprechung als verbindlich anzuerkennen. Es gibt auch Fachbücher, in denen ausdrücklich steht, dass untere Gerichte an bestimmte Ansichten gebunden seien. Na ja, gut, zumindest ein Buch gibt es, denn ich habe das mit eigenen Augen gelesen. Rechtsdogmatisch ist das falsch, aber tatsächlich ist diese Bindung schon mehr oder weniger zu bejahen.
Guten Tag,
Ich bedanke mich fuer deinen o.g. Artikel, der mir alle offenen Fragen geklaert bzw. beantwortet hat - vielen Dank. J
Alles Gute & einen schoenen Tag.