Liebe/-r Experte/-in,
wir haben ein Urteil und einen KFB gegen Schuldner. Bei der ZV wurde festgestellt, dass er laut Attest wg. Demenz etc. geschäftsunfähig ist. Betreuer ist nicht bestellt. Irgendeine Idee, was ich da machen kann?
Seine Frau vielleicht als Vertreterin angeben und nochmal versuchen??
Wäre für eine Idee sehr dankbar.
Vielen Dank
und grüße
Hallo,
ganz ehrlich - hab ich so noch nie gehabt. Zwei Ideen:
- zur Zahlung auffordern bzw. vollstrecken wie üblich - was spricht dagegen? ggf. ist ein Betreuer mit einem entsprechenden Aufgabenkreis bestellt, dieser vertritt den Schuldner m.E. im Rahmen des vom Gericht festgelegften Aufgabenkreises - die ZV müsste sich aber (ebenso wie das vorangegangene Klageverfahren) gegen den Schuldner richten 2. sonst ggf. bei zust. GVZ anfragen, ob und ggf. wie in der Vergangenheit ZVs gegen den Schuldner bzw. in vergleichbaren Fällen gelaufen sind…
Die ZV würde ich ohne weiteres nicht über die Ehefrau betreiben - ggf. ist diese Betreuerin oder auch ein Kind oder ein Dritter…
lg thomas