Rechtsfahrgebot

Das Übliche Autobahndreicke voraus:
dreispurig, die rechte Spur wird abgehen. Zu häufig (und zu früh) ordnen sich Fahrer mit sehr mäßigem Tempo schon auf der mittleren Spur ein. Jemand der also (selbstverständlich innerhalb der dort geltenden maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit) vorbei und demnächst rechts „abfahren“ möchte, kann nun entweder rechts vorbeifahren, oder zusehen, dass er auf die ganz linke Spur kommt, um dann wiederum ganz nach rechts zu ziehen.

Ab wann ist das Einordnen auf die mittlere Spur denn zulässig? 500m vor der Abfahrt? 1000? 2000? Gibt es Paragraphen oder Urteile?

Genießt die Sonne…

T.

Hallo,

in D gilt das Rechtsfahrgebot, folglich muss rechts gefahren werden.

Aber jetzt definiere rechts.

Wenn eine Spur wegfällt kommt eine breite gestrichelte Linie, und wenn diese dann rechts neben dem Auto ist, fährt derjenige rechts, nicht auf der Mittelspur.

Wenn am Ende ein Reißverschluss wäre, dann müsste bis ans Ende der Spur gefahren werden.

Aber warum fährst Du dann, breite Strichline vorausgesetzt nicht einfach vorbei, ist kein Rechtsüberholen.

Gruß

hartmut

Dritte Lösung (wird aber nicht gerne gesehen)
Hi,

Zu häufig (und zu
früh) ordnen sich Fahrer mit sehr mäßigem Tempo schon auf der
mittleren Spur ein.

aus Fehlern andere kannst du keine Sonderrechte ableiten, nur mal so vorweg… (ja ich weiß auch, dass das außer dem Gesetzgeber und mir sonst niemand auf dt. Autobahnen so sieht :wink: )

Jemand der also (selbstverständlich
innerhalb der dort geltenden maximal zulässigen
Höchstgeschwindigkeit) vorbei und demnächst rechts „abfahren“
möchte, kann nun entweder rechts vorbeifahren, oder zusehen,
dass er auf die ganz linke Spur kommt, um dann wiederum ganz
nach rechts zu ziehen.

Wenn es sich nicht um eine Abfahrt (sondern eine Auffahrt auf eine andere Strasse) handelt, darf man IMHO ab den „breiten“ Fahrstreifen-Trennlinien (Breitstrich/Abfahrtslinie) rechts vorbei fahren.

Und, *unglaublich aber wahr*, gibt es neben rechts vorbei fahren und über die linke Spur zu überholen noch ein dritte Lösung!

Achtung, jetzt kommt’s. Empfindliche Gemüter bitte nicht weiterlesen, Gefahr ernsthafter psychischer Schäden!

-Geschwindigkeit drosseln und dem anderen Fahrzeug auf der mittleren Spur anpassen!-

Sowas ist natürlich wider dem Geist deutscher Autofahrer, also bitte schnell wieder vergessen, ganz normal rechts überholen und wenn’s eng wird weil der Mittelspurbummler plötzlich auch abfahren will einfach auch mal den Standstreifen befahren :wink:

Viele Grüße,
J~

Hallo,

in D gilt das Rechtsfahrgebot, folglich muss rechts gefahren
werden.

Hi Hartmut!

Es gibt Autobahnkreuze, die ein wenig verwirrend gestaltet sind.
einige Kilometer vor der eigentlichen Trennung, stehen Schilder, dass die beiden rechten Spuren nach A-Stadt, die linke nach B-Stadt führt.
Bis dann die „dicken Fahrbahntrenner“ kommen, (falls es die dort überhaupt gibt) das dauert…

Es geht m.E. nicht um eine normale Autobahnabfahrt.

erklärbärgrüsse
Ulli

Hallo,

-Geschwindigkeit drosseln und dem anderen Fahrzeug auf der
mittleren Spur anpassen!-

Eine ähnliche Antwort hätte ich auch gegeben.

Ich hab mal gerechnet:
Wenn man von einem Kilometer Länge für die ganze „Aktion“ ausgeht (das erscheint mir schon recht viel), dann braucht man bei Tempo 100 (soviel fahren nach meiner subjektiven Einschätzung schon die LKW) für die Entfernung 36 Sekunden. Bei Tempo 200 (für mich ein Tempo, bei dem man hochkonzentriert fahren muss angesichts der „normalen“ Verkehrsdichte) wären es dann 18 Sekunden.
Es gehen also von Variante 1 zu Variante 2 18 Sekunden verloren! Soviel Zeit sollte doch jeder haben, auch wenn man es subjektiv anders empfindet.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Ulli,

einige Kilometer vor der eigentlichen Trennung, stehen
Schilder, dass die beiden rechten Spuren nach A-Stadt, die
linke nach B-Stadt führt.

das ist doch eigentlich ganz gut, denn dann kann jeder rechtzeitig seine Spur finden ohne, dass später hektisch Fahrstreifenwechsel vorgenommen werden müssen bevor die Autobahn endgültig getrennt wird.

Bis dann die „dicken Fahrbahntrenner“ kommen, (falls es die
dort überhaupt gibt) das dauert…

Warum die ganze Situation überhaupt bei den Beteiligten Stress hervorruft wird mir wohl nie ganz klar werden.
IMHO denken viele Autofahrer ganz real, dass sie ein Recht darauf hätten die Geschwindigkeit ihrer Wahl immer fahren zu dürfen. Daraus wird dann abgeleitet, dass man die ganzen „Bummler die nur 120 fahren“ und LKWs die sich links eingeordnet haben „selbstverständlich“ rechts überholen darf.

Die ganzen „Bummler die nur 120 fahren“ und LKWs hingegen ordnen sich „selbstverständlich“ ausgesprochen frühzeitig links ein weil die eh wissen, dass sie kurz vor der Autobahntrennung nicht mehr rübergelassen werden weil die „Normalfahrer mit Tempo ab 150“ nicht im geringsten Lust haben auch nur für Sekunden langsamer zu fahren.

Es geht m.E. nicht um eine normale Autobahnabfahrt.

Auf der man wie ich kürzlich las auch bei dicken Fahrbahntrennmarkierungen nicht rechts überholen darf. Vielleicht hat da jemand eine Quelle die dafür oder dagegen spricht?

Grüße,
J~

Monsch Jörg,

Es gehen also von Variante 1 zu Variante 2 18 Sekunden
verloren!

das summiert sich aber doch :wink:
Wenn ich auf der Stecke München-Flensburg via Karlsruhe 10 Autobahndreiecke rasant umschiffe sind das schon drei ganze Minuten die ich spare :smile:

Grüße,
J~

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Hi,

Es geht m.E. nicht um eine normale Autobahnabfahrt.

Auf der man wie ich kürzlich las auch bei dicken
Fahrbahntrennmarkierungen nicht rechts überholen darf.
Vielleicht hat da jemand eine Quelle die dafür oder dagegen
spricht?

die StVO selbstmurmelnd:

§42 Absatz (6) Satz 1:

Leitlinie - Zeichen 340

Sie besteht in der Regel aus gleich langen Strichen mit gleichmäßigen Abständen. Eine Leitlinie kann auch als Warnlinie ausgeführt werden; bei der Warnlinie sind die Striche länger als die Lücken.

Die Markierung bedeutet:
(…)

f) gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen;

Gruß,

Malte

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Es geht m.E. nicht um eine normale Autobahnabfahrt.

Hallo,

sicher es geht um Stellen wo sich die AB in verschiedene Richtungen teilt. Ab den dicken Markierungen verlaufen 2 ABs parallel zueinander, abgegrenzt durch die dicken Striche.

Ab da kann man sich einordnen.

MfG.

hartmut

Ernüchterung macht sich breit…
Als ich die Frage las und die Vielzahl der Antworten sah, frohlockte ich sehr, denn die Frage interessiert mich ebenfalls.
Irgendwie erinnert das an die vielen juristischen Fragen geplagter Mieter, die gerne wissen möchten, ob sie das Fehlverhalten Ihrer Nachbarn hinnehmen müssen, und die Antworten hier lauten „rede doch mal mit ihnen!“…?! Das ist hier aber kein Plauderbrett, sondern eine Plattform für juristische Diskussionen…
Ein „Fahr doch auch langsam!“ hilft dem Fragesteller sehr wenig. Aber vielleicht kommt ja noch jemand, der sich auskennt…

Bommel

Hallo,

Aber warum fährst Du dann, breite Strichline vorausgesetzt
nicht einfach vorbei, ist kein Rechtsüberholen.

Geh davon aus, dass ich die Diskussion darauf beziehe, ob und wie weit vor der breit gestrichelten Linie, sich jemand langsam fahrend auf der mittleren Spur (und dann ist es auch die mittlere) einordnen darf und damit denjenigen, der rechts abfahren möchte, zum überholen ganz nach links und dann wieder ganz nach rechts zwingt.

hat vielleicht jemand, eine „klausurtaugliche“ Antwort, statt Tipps, wie „lächeln und langsam fahren!“?!

T.

Hi Malte,

ich danke dir :smile:

J~

Hallo,

Das ist
hier aber kein Plauderbrett, sondern eine Plattform für
juristische Diskussionen…
Ein „Fahr doch auch langsam!“ hilft dem Fragesteller sehr
wenig. Aber vielleicht kommt ja noch jemand, der sich
auskennt…

Es stimmt, als kommen wir mal zur Strassenverkehrsordnung zurück.
Für mich steht über Allem der gerne immer weider angesprochene § 1:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Von daher denke ich, dass ein „fahr langsam“ - im übertragenen Sinne gemeint - durchaus angebracht sein könnte.

Meine persönliche Meinung zu „Recht haben“ und „Rechthaberei“ möchte ich für mich behalten, nur soviel, dass diese meine Meinung gerade in diesem Brett immer wieder bestätigt wird.

Gruß
Jörg Zabel

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Hallo,

Solange die schmalen Leitlinien die Fahrstreifen markieren, muss der rechte Fahrstreifen befahren werden, und zwar bis das Schild kommt wo die Fahrbahnen in die verschiedenen Richtungen aufteilt.

Ab diesen Schildern teilen sich die ABs, es sind verschiedene Strecken.

Gruß

hartmut

Hallo,

Das ist hier aber kein Plauderbrett, sondern eine Plattform für
juristische Diskussionen…
Ein „Fahr doch auch langsam!“ hilft dem Fragesteller sehr
wenig. Aber vielleicht kommt ja noch jemand, der sich
auskennt…

Es stimmt, als kommen wir mal zur Strassenverkehrsordnung zurück.
Für mich steht über Allem der gerne immer weider angesprochene
§ 1:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige
Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß
kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den
Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Von daher denke ich, dass ein „fahr langsam“ - im übertragenen
Sinne gemeint - durchaus angebracht sein könnte.

Ehhhm…

  1. Nein, denn der Behindernde ist ja der unnötigerweiser langsam in der Mitte fahrende, er behindert ja den jenigen, der zügig dran vorbei möchte.
  2. War die Frage doch, ab wann der mittlere Streifen benutzt werden darf, hierzu hab ich eine juristisch fundierte Meinung eingefordert, und die lautet, „Überholverbot aufgrund von §1“? Da muss ich doch kichern… Sorry, 0 Punkte!!

Bommel

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Hallo,

Danke, das ist ja schonmal was. Die Grundlage? Das Rechtsfahrgebot?!

Solange die schmalen Leitlinien die Fahrstreifen markieren,
muss der rechte Fahrstreifen befahren werden, und zwar bis das
Schild kommt wo die Fahrbahnen in die verschiedenen Richtungen
aufteilt.

Ab diesen Schildern teilen sich die ABs, es sind verschiedene
Strecken.

Gruß

hartmut

Hi teutoburger!

Solange die schmalen Leitlinien die Fahrstreifen markieren,
muss der rechte Fahrstreifen befahren werden, und zwar bis das
Schild kommt wo die Fahrbahnen in die verschiedenen Richtungen
aufteilt.

Ich kenne ein paar Autobahnen, an denen teilen die Schilder die Fahrtrichtungen auf - lange bevor die schmalen Leitlinien verschwinden.

Also: Die Beschilderung weisst aus, dass die beiden rechten Fahrbahnen nach A-Stadt, die beiden linken nach B-Stadt führen.
Die Markierung bleibt allerdings gleich… schmale Leitlinien über bis zu 3 km.

verwirrte Grüsse
Ulli

Offensichtlich noch nicht ganz nüchtern…

Ein „Fahr doch auch langsam!“ hilft dem Fragesteller sehr
wenig. Aber vielleicht kommt ja noch jemand, der sich
auskennt…

um 16:19 Uhr habe ich die Antwort samt Quelle gegeben. Die „Langsamfahrer“ handeln StVO-gerecht, sofern mindestens „hin und wieder“ rechts Fahrzeuge fahren, und rechts vorbeiziehen darf man genau ab dem Beginn der breiten Leitlinie.

Im übrigen sei bei der Gelegenheit nochmal auf die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit hingewiesen, die wird nämlich erfahrungsgemäß von den meisten, die sich über „Langsamfahrer“ beklagen, deutlich überschritten. Sofern eine dritte Spur zur Verfügung steht, kann die zudem zum Überholen genutzt werden.

Ob Mittelstreifenbenutzer nun einen von hinten herannahenden und rechts abbiegen wollenden Fahrer behindern, ist im übrigen für diesen selbst und sein Verhalten absolut und vollkommen irrelevant. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

Aus meiner durchaus fahrerfahrenen Sicht stellt sich die Ursprungsfrage also tatsächlich relativ selten als Problem, und falls doch, gibt es eine eindeutige Regelung dafür.

Gruß,

Malte

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Hallo!

Aber warum fährst Du dann, breite Strichline vorausgesetzt
nicht einfach vorbei, ist kein Rechtsüberholen.

Geh davon aus, dass ich die Diskussion darauf beziehe, ob und
wie weit vor der breit gestrichelten Linie, sich jemand
langsam fahrend auf der mittleren Spur (und dann ist es auch
die mittlere) einordnen darf und damit denjenigen, der rechts
abfahren möchte, zum überholen ganz nach links und dann wieder
ganz nach rechts zwingt.

hat vielleicht jemand, eine „klausurtaugliche“ Antwort, statt
Tipps, wie „lächeln und langsam fahren!“?!

Je nach Abstand zwischen Spurwechsler und Hintermann könnte auch die Regel für den sicheren Spurwechsel in Betracht kommen, s StVO.
Zieht ersterer also knapp vor dem Hintermann auf der „nächst linkeren“ Spur herüber, ist allein das schon illegal, unabhängig von irgendwelchen Fahrstreifenregelungen.

Gruß,
M.