Rechtsfahrgebot auch für Polizeikolonnen?

Hallo,

auch um Düsseldorf herum gibt es Autobahnen, auf denen sonntags normalerweise praktisch null Verkehr ist. So nicht heute: Zähflüssiger Verkehr auf allen drei Spuren bei ca. Tempo 120. Der Grund war dann 5 Kilometer und 10 Minuten später schon gefunden: Eine Polizeikolonne (nur durch ein Schild am letzte n Fahrzeug so gekennzeichnet) mit etwa 20 Fahrzeugen befuhr mit Tempo 80 den Mittelstreifen und das bei abolut freier rechter Spur.

Ketzerische Frage: Gilt das Rechtsfahrgebot nicht für Polizeikolonnen?

Gruß
Christian

Hallo Chris,

folgendes besagt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Jetzt kannst Du bei der betreffenden Polizeieinheit ja mal nachfragen, ob das Verhalten „dringend geboten“ war…:smile:)

Gruß und viel Erfolg dabei
Karl-Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi auch,

vollkommen richtig was Karl-Heinz anmerkte: § 35 greift hier mit allen Auswirkungen, wenn es „hoheitlich“ und „dringend“ war (das ist es schon, wenn die nicht zur Pizzeria fahren). Das wird man dann auch als Grund anführen, warum man auf die typische Kolonnen-Kennzeichnung (blaue und grüne Flagge an den Fahrzeugen) verzichtete, obwohl dies so nicht korrekt ist.
Den Mittelstreifen wird man „taktisch gewählt“ haben, denn wenn die Kolonne auf einen Brummi (mit knapp unter 80) auffährt, dann muß sie „als Ganzes“ (gemeinsam) ausscheren. Da man aber in Kolonnen (sie gelten als ein ganzes, langes Fahrzeug) als gewöhnlicher Verkehrsteilnehmer nicht einscheren darf, verhindert man dies, in dem man als Kolonne komplett in der Mitte fährt.

Hi,

mit allen Auswirkungen, wenn es „hoheitlich“ und „dringend“
war (das ist es schon, wenn die nicht zur Pizzeria fahren).

eigentlich hatte ich mehr den Eindruck, daß die von einem Einsatz kamen und es nicht wirklich auch nur ansatzweise eilig hatten.

Den Mittelstreifen wird man „taktisch gewählt“ haben, denn
wenn die Kolonne auf einen Brummi (mit knapp unter 80)
auffährt, dann muß sie „als Ganzes“ (gemeinsam) ausscheren.

So kenne ich das auch, aber nur für Kolonnen, die entsprechend gekennzeichnet sind. Die Fahrzeug verhielten sich jedoch wie Einzelfahrzeuge, insbesondere als ein Fahrzeugführer keine Lust verspürte, an einer roten Ampel zu halten, sondern die Kreuzung mit Blaulicht aber ohne Sirene überquerte. Der Rest der „Kolonne“ wartete dann an der Haltelinie, bis die Ampel wieder umsprang.

Da
man aber in Kolonnen (sie gelten als ein ganzes, langes
Fahrzeug) als gewöhnlicher Verkehrsteilnehmer nicht einscheren
darf,

Das gilt m.W. eben auch nur für den Fall der „echten“ Kolonne. Es hielten sich durchaus polizeifremde Fahrzeuge „in“ der „Kolonne“ auf.

Naja, mal schauen, was der Polizeipräsident so sagt. Der Brief an den guten Herrn Dybowski geht heute raus.

Gruß
Christian