Hallo,
folgender Fall: Eine Straße mit zwei Fahrsteifen je Richtung. Kein Radweg. Ich (Radfahrer) nutze natürlich den rechten Fahrsteifen. Aber: Muss ich mich auch innerhalb des Fahrsteifes rechts halten, oder kann ich mittig fahren?
Hintergrund: Auf der rechten Fahrbahnrand ist das parken für Autos so erlaubt, dass sie mit den beiden linken Reifen noch auf der Fahrbahn stehen. Aus Erfahrung versuche ich also Abstand von den parkenden Autos zu halten, um nicht von einer Tür erlegt zu werden, die unbedacht geöffnet wird.
Und: Ein Auto, dass mich überholt muss doch ohnehin den Fahrstreifen wechseln. Wenn ich auf dem rechten Fahrstreifen ganz rechts fahre lade ich doch zu einem Überholmanöver ohne Spurwechsel ein. Und das wäre dann sehr eng. (Abgesehen davon, dass ich in einer sich öffnenden Tür landen könnte.)
Kurz: Kann ich mit gutem Gewissen mittig fahren, oder haben die hupenden Autofahrer doch recht?
[…]
Kurz: Kann ich mit gutem Gewissen mittig fahren, oder haben
die hupenden Autofahrer doch recht?
Die hupenden Autofahrer haben recht u auch wieder nicht. Die Hupe ist nämlich nur zu Warnzwecken einzusetzen :o) Nee, im Ernst: Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer. Mir wurde in der Fahrschule gesagt: Je langsamer du bist, desto weiter rechts solltest du fahren. Hat sich (zumindest bei mir) bewährt. Dass du nen Unfall mit ner unbedacht geöffneten Autotür vermeiden willst, ist lobenswert, aber ich bin trotzdem der Meinung, dass du so weit rechts wie mgl fahren solltest. Vor ne geöffnete Tür zu fahren ist vermutlich weniger schmerzhaft als richtig übern Haufen gefahren zu werden.
Dank für Hilfe, ciao Kay
Gruss
Mutschy
P.S.:
Wenn ich mit´m Mopped unterwegs bin, fahre ich selbst motorisiert ganz rechts. Mein Simson Spatz (BJ 1969, 50 cm³, 2-Gang Handschaltung, im Sommer 05 generalüberholt) soll schliesslich keine Schramme bekommen.
folgender Fall: Eine Straße mit zwei Fahrsteifen je Richtung.
Kein Radweg. Ich (Radfahrer) nutze natürlich den rechten
Fahrsteifen. Aber: Muss ich mich auch innerhalb des
Fahrsteifes rechts halten, oder kann ich mittig fahren?
Du sollst ausreichend Abstand vom parkenden Verkehr halten. Wenn eine Fahrertüre aufgeht, bist Du mitschuld an dem Unfall.
Hintergrund: Auf der rechten Fahrbahnrand ist das parken für
Autos so erlaubt, dass sie mit den beiden linken Reifen noch
auf der Fahrbahn stehen. Aus Erfahrung versuche ich also
Abstand von den parkenden Autos zu halten, um nicht von einer
Tür erlegt zu werden, die unbedacht geöffnet wird.
Ja, ist unbedingt erforderlich.
Und: Ein Auto, dass mich überholt muss doch ohnehin den
Fahrstreifen wechseln. Wenn ich auf dem rechten Fahrstreifen
ganz rechts fahre lade ich doch zu einem Überholmanöver ohne
Spurwechsel ein. Und das wäre dann sehr eng. (Abgesehen davon,
dass ich in einer sich öffnenden Tür landen könnte.)
Kurz: Kann ich mit gutem Gewissen mittig fahren, oder haben
die hupenden Autofahrer doch recht?
Du fährst richtig, die hupenden Autofahrer haben doppelt unrecht: Erstens missbrauchen sie die Hupe als vermeintliches Verkehrserziehungsmittel, zweitens haben sie sich der Verkehrssitutation entsprechend zu verhalten, d.h. mit ausreichend Abstand (letzte Urteile im Falle eines Unfalles sprechen von 2 Metern) zu überholen. Wem das zu lästig ist… nee das schreibe ich lieber nicht.
folgender Fall: Eine Straße mit zwei Fahrsteifen je Richtung.
Kein Radweg. Ich (Radfahrer) nutze natürlich den rechten
Fahrsteifen.
Aber: Muss ich mich auch innerhalb des
Fahrsteifes rechts halten, oder kann ich mittig fahren?
Hintergrund: Auf der rechten Fahrbahnrand ist das parken für
Autos so erlaubt, dass sie mit den beiden linken Reifen noch
auf der Fahrbahn stehen. Aus Erfahrung versuche ich also
Abstand von den parkenden Autos zu halten, um nicht von einer
Tür erlegt zu werden, die unbedacht geöffnet wird.
sehr vernünftig, halte ich genauso.
Und: Ein Auto, dass mich überholt muss doch ohnehin den
Fahrstreifen wechseln. Wenn ich auf dem rechten Fahrstreifen
ganz rechts fahre lade ich doch zu einem Überholmanöver ohne
Spurwechsel ein.
genau.
Und das wäre dann sehr eng. (Abgesehen davon,
dass ich in einer sich öffnenden Tür landen könnte.)
Kurz: Kann ich mit gutem Gewissen mittig fahren, oder haben
die hupenden Autofahrer doch recht?
nö, und ich halte das auch auf mehrspurigen Strassen so, denn die Angewohnheit von Bussen mit ihrem Aussenspiegel zu versuchen meinen Kopf zu treffen oder von Taxi(und anderen PKW-)fahrern mit dem Spiegel unter meinem Lenker durchzuwollen nervt mich gewaltig. Das Hupen verletztt mich erstmal nicht.
einziges Übel was noch drohen könnte wäre ein Verwarngeld von einem Beamten, der selber nicht Rad fährt. Da aber Radler kein Personal-Dokument mitführen brauchen wird meist von einer Verwarnung mit Zahlungsaufforderung abgesehen. Denn wenn der Bußgeldbescheid wegen Unzustellbarkeit zurückkommt wäre es peinlich für den Anzeigeerstatter ein Phantom gejagt und verwarnt zu haben.
Und zum Türen aufreißen/ Mitschuld: § 14 Abs. 1 StVO:
„Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“
Klar, wenn Du vom unwissenden Autotür-Aufreißer vor den Lkw geschubst wirst, haben deine Erben nicht mal Schmerzensgeldanspruch geerbt, weil Du nicht lange gelitten hast.
Hupen tötet nicht,
Gruß Ralf
[…]
Kurz: Kann ich mit gutem Gewissen mittig fahren, oder haben
die hupenden Autofahrer doch recht?
Die hupenden Autofahrer haben recht u auch wieder nicht. Die
Hupe ist nämlich nur zu Warnzwecken einzusetzen :o) Nee, im
Ernst: Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer. Mir wurde
in der Fahrschule gesagt: Je langsamer du bist, desto weiter rechts solltest du fahren.
Ich denke mal, das Rechtsfahrgebot bezieht sich auf die einzelnen Spuren, nicht auf das Verhalten innerhalb einer Spur. Und… in der Stadt gibt es kein Rechtsfahrgebot, nur außerorts.
Hat sich
(zumindest bei mir) bewährt. Dass du nen Unfall mit ner
unbedacht geöffneten Autotür vermeiden willst, ist lobenswert,
aber ich bin trotzdem der Meinung, dass du so weit rechts wie
mgl fahren solltest. Vor ne geöffnete Tür zu fahren ist
vermutlich weniger schmerzhaft als richtig übern Haufen
gefahren zu werden.
Halt, über den Haufen gefahren wird, wer zuweit rechts fährt-> Denn wenn einer einen knapp überholt, dann hat man keinen Puffer mehr nach rechts. Ich habe das einmal gemacht und bin dafür mit Fahrrad auf den Gehweg gesprungen (und übel gestürzt).
Wer etwas weiter mittig fährt, kann noch reagieren und nach rechts ausweichen. Da man gut als Verkehrsteilnehmer sichtbar ist, warten die Autos und überholen nur, wenn wirklich Platz ist.
einziges Übel was noch drohen könnte wäre ein Verwarngeld von
einem Beamten, der selber nicht Rad fährt.
Es gibt eine Empfehlung der Polizei Hamburgs, 1 m Abstand zu halten.
Man kann sich darauf berufen (leider habe ich einen entsprechnden Link nicht parat).
Anders ausgedrückt: wenn Du nicht ausreichend Abstand nimmst, kann Dir sogar eine Mitschuld gegeben werden, wenn Du vor einer sich öffnenden Tür rammelst.
Ich unterweise auch meinen Sohn (9), wie man mutig mitten in der Straße fährt.
Anders ausgedrückt: wenn Du nicht ausreichend Abstand nimmst,
kann Dir sogar eine Mitschuld gegeben werden, wenn Du vor
einer sich öffnenden Tür rammelst.
Leider ist diese Vorgabe sinnlos, wenn dir in ner Querstrasse so ne Mutti entgegen kommt, die Rechts 1,5m Platzbraucht weil sie ihr auto nicht überblickt und für dich ne Lücke von nem Meter lässt, und um sich „sicherer“ zu geben auch noch Gas gibt… und bestehen kann ich in dieser situation (die täglich 10-15mal vorkommt, geschlechtsunabhängig) auf meinen abstand auch nicht.
ich hatte im Sommer meine erste Tür-Begegnung die zum glück glimflich abging da kein Gegenverkehr und das Timing gut war so das ich mich NICHT mit dem Horn einhakte sondern nur einen Schlag gegen Horn und gabel bekam und entsprechend abprallte… tratz abstand gerade so neoch erwischt worden.
Ich denke mal, das Rechtsfahrgebot bezieht sich auf die
einzelnen Spuren, nicht auf das Verhalten innerhalb einer
Spur. Und… in der Stadt gibt es kein Rechtsfahrgebot, nur
außerorts.
genau das stimmt nicht. Wird zwar immer wieder gern hehauptet, es hat aber mit der Fahrspur überhaupt rein gar nichts zu tun!
StVO §2:
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Da geht es nicht um Fahrspuren!
Halt, über den Haufen gefahren wird, wer zuweit rechts
fährt-> Denn wenn einer einen knapp überholt, dann hat man
keinen Puffer mehr nach rechts. Ich habe das einmal gemacht
und bin dafür mit Fahrrad auf den Gehweg gesprungen (und übel
gestürzt).
Wer etwas weiter mittig fährt, kann noch reagieren und nach
rechts ausweichen. Da man gut als Verkehrsteilnehmer sichtbar
ist, warten die Autos und überholen nur, wenn wirklich Platz
ist.
Das finde ich das interessante in der Diskussion hier.
Hier gibt es nur zu weit links und zu weit recht!
Es geht aber letztendlich genau darum eben nicht sondern um einen angemessenen Abstand zum Straßenrand.
Und da sage ich: Soll der Verkehr doch hupen wie er will… angemessen ist, was sicher ist.
Und es gibt nicht um sonst solche Empfehlungen wie:
„Radfahrer verstoßen nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wenn sie zum Straßenrand einen Abstand von 0,8 bis 1 Meter einhalten. Radfahrer, die neben einem Parkstreifen fahren, müssen jederzeit damit rechen, dass Autotüren geöffnet werden. Zu parkenden Fahrzeugen wie zu Gehwegen neben der Fahrbahn wird Radfahrern ein Sicherheitsabstand von ca. einem Meter empfohlen.“
Und es gibt nicht um sonst solche Empfehlungen wie:
„Radfahrer verstoßen nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wenn sie
zum Straßenrand einen Abstand von 0,8 bis 1 Meter einhalten.
Radfahrer, die neben einem Parkstreifen fahren, müssen
jederzeit damit rechen, dass Autotüren geöffnet werden. Zu
parkenden Fahrzeugen wie zu Gehwegen neben der Fahrbahn wird
Radfahrern ein Sicherheitsabstand von ca. einem Meter
empfohlen.“