Rechtsfahrgebot missachten - Folgen?

Mich würde mal interessieren, wie unser Verkehrsrecht folgendes beurteilt:

Ein Autofahrer missachtet das Rechtsfahrgebot, steht also quasi auf der „falschen“ Straßenseite. Aus einer Seitenstraße kommt ein zweiter Fahrer. Dieser weiß, dass er keine Vorfahrt hat, guckt auch nach links, ob die Fahrbahn frei ist, aber aus welchen Gründen auch immer, nicht so genau nach rechts, wo zuerst erwähnter Fahrer jedoch steht. Es kommt zu einem Zusammenstoß.
Wer ist denn nun Schuld an dem Unfall? Derjenige, der nicht ganz sauber guckt? Derjenige, der dort an einer Stelle steht, an dem man auf deutschen Straßen niemanden vermutet? Oder beide?

Oder gilt grundsätzlich immer nur, dass der, welcher auffährt, Schuld hat? (Habe ich auch schon mal irgendwo gehört)

hi,
kann das sein, dass hier entgegen der fahrtrichtung parken und rechtsfahrgebot in einem topf geworfen werden??
hauptmann

Hi,

Die Hauptschuld hat der, wo auf ein stehendes Hindernis auffährt. Auf gut Glück fahren, ohne zu schauen wohin man fährt, ist grob fahrlässig.

Q-Gruß

Nein, der „Falschfahrer“ sitzt im Auto mit laufendem Motor mitten auf der „falschen“ Fahrbahn und bewegt sich auch langsam. Er möchte links abbiegen. Dazu steht er aber noch ein Stück höher, also etwas entfernt von der Straße, in die er einbiegen möchte und aus der der andere Fahrer raus möchte.

Das heißt für mich in der Konsequenz, dass ich mich verkehrsbehindernd einfach irgendwo hinstellen kann und wenn dann einer auf mich drauf fährt, ist der Schuld?

So würde ich das nämlich interpretieren.

ok , wer keine vorfahrt hat muss er den querverkehr beachten unabhängig, ob auch fahrzeuge überholender weise auf der anderen straßenseite unterwegs sind. der schuldige wäre meist der jenige , der trotzdem in die straße einfährt, und dadurch die vorfahrt missachtet. die vorfahrt gilt ja für die ganze straße und nicht nur für eine fahrbahn.
hauptmann

Hi,

es kommt immer auf die Umstände an. Wenn ich einbiege, besonders in der Stadt, muss ich mit haltenden Fahrzeugen, Radfahrern und Fußgänger rechnen. Deshalb verlangt der Gesetzgeber von mir eine erhöhte Aufmerksamkeit.

Es gibt Auffahrunfälle bei denen auch derjenige wo steht, eine Mitschuld bekommt. Als Beispiel ein Lkw der unbeleuchtet ohne Warntafel auf einer dunklen Straße steht.
Mit manchen Dingen muss man rechnen, mit anderen weniger. Mit Verkehr in der Richtung in die eingebogen wird immer. Mit einem unbeleuchteten Fahrzeug auf der Autobahn in der Nacht nicht.

Und wie ich im anderen Beitrag gelesen habe, und Hauptmannfuchs auch richtig bemerkt hat, gilt die Vorfahrt auf der gesamten Vorfahrtstraße, es wäre hier also kein Auffahrunfall.

Auch ich finde es nicht toll, nur meine bescheidene Meinung zählt nicht.

Q-Gruß