Rechtsfahrgebot Motarrad und LKW

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, ob ich folgende Sachverhalte noch richtig im Kopf habe: in der Stadt galt meiner Erinnerung nach für Motorräder und LKW ein Rechtsfahrgebot. Ist das richtig?

Besten Dank und Grüße,
Chrizz

Hallo,

in der Stadt galt meiner Erinnerung nach
für Motorräder und LKW ein Rechtsfahrgebot. Ist das richtig?

Das Rechtsfahrgebot (§ 2 I, II StVO) gilt für alle.

Die hier wohl gemeinte Pflicht zur Benutzung des rechten Fahrsteifens auf innerörtlichen Straßen mit mehreren Fahrstreifen in eine Richtung gilt nur für Fahhrzeuge ab 3,5t (§ 7 III StVO)

Grüße
Dietmar

Danke!