Rechtsfolge aus Kündigungsschutzgesetz?

Hallo zusammen!
Ich habe meine Arbeits- und Tarifrechtklausur zurück bekommen, in der ich eine Frage nicht beantworten konnte:

Vielleicht kann sie ja hier jemand beantworten…

Wenn das KSchG Anwendung finden sollte, welche
Rechtsfolge würde sich hieraus für den Arbeitgeber ergeben?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich weiß absolut nicht was mein Dozent hören will.
So geht es dem gesamten Kurs, nur haben wir keine Möglichkeit den Dozenten im Moment zufragen.

Danke

Aus der Anwendung des KSchG ergibt sich, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss. D. h. die Kündigung muss Personen-, Verhaltens- oder Betriebsbedingt sein.
Gruß

Soll heißen, dass wenn das KSchG greift, der Arbeitgeber die soziale Rechtfertigung prüfen muss und nur dann kündigen kann, wenn diese Rechfertigung vorliegt?

MfG

Wenn das KSchG Anwendung findet (§ 1, Abs. 1 KSchG), darf der Arbeitgeber nur Kündigungen aussprechen, die „sozial gerechtfertigt“ sind. Andere Kündigungen sind rechtsunwirksam, wenn der Arbeitnehmer sie innerhalb von drei Wochen gerichtlich angreift (§ 4 KSchG). Die Bedingungen, unter denen eine Kündigung „sozial ungerechtfertig“ ist, stehen in den weiteren Absätzen des § 1 KSchG.

Im Grunde ja.
Der AG außerhalb des KSchG muss die Fristen beachten, kann aber - wenn man mal grobe Willkür und Schwangerschaft ausnimmt - immer kündigen. Der AG, der das KSchG zu beachten hat, muss nach der vom AN einzureichenden Klage die Kündigungsgründe darlegen und im Bestreitensfalle beweisen.