Rechtsfolgen ?

Hallo. Nehmen wir an ich weiss etwas über jemanden das er etwas schlimmes / schlechtes getan hat und möchte es öffentlich machen. Durch weitererzählen / Internet und was man noch für Möglichkeiten hat.
Welche Möglichkeiten hat der andere…
Verleumdungsklage durfte nicht gehen, denn Verleumdung wäre doch wenn ich etwas erzähle / publik mache was nicht stimmt. Rufmord eigentlich auch nicht. Denn dafür hat ja der jenige selber gesorgt , also mit seiner Tat seinen Ruf geschädigt. Rauskommen kann ja immer alles auch anders.?!
Auf was müsste ich mich denn rechtlich gefasst machen?

lieben Gruß

Moin,

Auf was müsste ich mich denn rechtlich gefasst machen?

Man lässt am besten diesen Quatsch und denkt an ein berühmtes Bibelzitat:

Wer von Euch ohne Schuld ist…
Lies mal dort nach.

roysy

Hallo.

Nehmen wir mal an, jemand hat Kenntnis von einer Straftat und macht diese öffentlich. Z. B. durch weitererzählen oder im Internet und was noch für Möglichkeiten bestehen.

Aufjeden Fall ist das nicht der richtige Weg - von Moral will ich gar nicht reden. Die Durchführung des Verhaltens in dieser Annahme hat was von Denunziantentum. Wem hilft es?  Wenn, dann eine Strafanzeige und die Behörden gehen der Sache nach.

Welche Möglichkeiten hätte ein so Denunzierter?
Er könnte z. B. auf Unterlassung klagen oder gar auf Verleumdung. Je nachdem,  wer was bzw. wie beweisen kann. Ggf. stehen zum Schluss Aussage gegen Aussage. Und die ruchbar gemachte Tat wird fraglich.

Strafbar nach dem Gesetz ist es nicht. Das Strafgesetzbuch zählt einige Taten auf (§ 138 STGB), die meldepflichtig sind, bevor sie zur Ausführung kommen. ("… zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann…") und droht bei Unterlassung mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Eine Verfolgungspflicht von Straftaten haben nur Polizeibeamte.

Deine Frage: „…Auf was müsste ich mich denn rechtlich gefasst machen?..“ formulierst du dir besser in  „Auf was müsste ich mich denn gesellschaftlich gefasst machen?“  um.

Gruß

Georg

Üble Nachrede und mehr würde hier greifen.
Selbst wenn die Nachrede der Wahrheit entspricht, sie aber nur und ausschließlich dem Zweck dient, eine andere Person zu verunglimpfen, ist dies strafrechtlicher Tatbestand und wird auf Antrag des Geschädigten strafrechtlich verfolgt.
Auch zivilrechtlich kann diese Kampagne dann erhebliche Rechtsfolgen haben.
Hier spielt es keine Rolle, wie der Betroffene sich verhalten hat und/oder auf welch andere
Weise sein Verhalten publik wird.
Die Absicht des Dritten ist maßgebend!

Also besse lassen!

Gruß Ernst

Hallo,

kürzlich habe ich einen klugen Kalenderspruch gelesen:

Wie andere über mich reden, sagt weniger über mich aus, als über diese Anderen.

Gruß, Sally

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Hallo Kuchenkrümel,

Ihre Frage kann man so pauschal, ohne die genauen Hintergründe zu kennen, nicht beantworten!

  1. Cyber-Mobbing oder irgendeine Hatz gegen andere Personen unterstütze auch ich nicht!
  2. Wenn Sie dennoch die Notwendigkeit sehen, etwas über eine andere Person öffentlich machen zu müssen, sollten Sie sich sehr genau überlegen, was Sie da verbreiten.

Grundsätzlich gilt zwar der Grundsatz der freien Meinungsäußerung/Pressefreiheit, wie auch immer, aber selbst die Presse muss ihre Inhalte sehr genau auf rechtliche Fallstricke prüfen, bevor diese veröffentlicht werden können, sofern sie die Grundrechte anderer Menschen oder geltendes Recht tangieren.

Stimmen die Inhalte tatsächlich zu, kann ich nur empfehlen sich anstelle einer Internethatz ggf. an die zuständigen Stellen der öffentlichen Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft etc.) zu wenden und die „schlimme“ Tat dort anzuzeigen.

Stimmen die Inhalte nicht, kann der Schuss ganz schnell nach hinten losgehen (Cyber-Mobbing, Stalking, üble Nachrede etc.). Und gerade in der heutigen Zeit werden genau diese Dinge ganz empfindlich durch die o.a. Ordnungsbehörden verfolgt. Der Tatverdacht richtet sich dann aber gegen Sie!

Ich mahne also zur Vorsicht und lehne grundsätzlich irgendwelche Rache-, Outing- oder Dissinggeschichten im Internet ab!! Was soll das denn bringen außer Stress und jahrelange Gerichtsverfahren für alle Beteiligten? Und am Ende wird noch jemand durch unbegründete oder nicht beweisbare Gerüchte ernsthaft geschädigt.

Begeben Sie sich doch nicht aus Wut auch noch auf dünnes Eis!

Ich hoffe ich konnte helfen,

dr.zimmerman.

Hallo.

Also, da wäre ich etwas vorsichtig. Je nachdem, um was es sich handelt und wie Ihre „Öffentlichmachung“ den anderen beeinflussen kann…
Sie haben damit recht, dass üble Nachrede und Veleumdung (den Tatbestand Rufmord gibt es im StGB nicht)  bei einer wahren Tatsache nicht greifen. Aber es gibt ja auch die zivilrechtliche Seite (Scmerzensgeld, Vedienstausfall…). Da weiß ich nicht, welche Foderungen die andere Seite an Sie stellen könne!
Also wenn Ihnen so sehr daran liegt, dann würde ich bei einer Straftat zur örtlichen Polizeidienststelle gehen und dort Anzeige erstatten.

Grüße, Steffen.