Rechtsfolgen Lastschriftrücküberweisung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe eine Frage, die Ihrer Hilfe bedarf. Aktuell stelle ich mir die Frage, dass wenn jemand ein Smartphone mit passendem Mobilfunktarif bei einem Anbieter bestellt, dieser innerhalb von kurzer Zeit die Anzahlung + Bearbeitungsgebühren abbucht, die Ware aber selbst innerhalb von 14 Tagen nicht liefert, man dazu berechtigt ist, den Vertrag zu stornieren (inklusive Fristsetzung für die Rückzahlung). Und sofern diese Rückzahlung nicht innerhalb der Frist geschieht, man sein eigenes Geld per Lastschriftrücküberweisung zurück buchen darf, da man weder Leistungen noch Nutzen vom Anbieter bezogen hat. Von einem Schadensersatz bzgl. Zinsen möchte ich nicht anfangen, da das wohl nur mit gerichtlichen Schritten gehen wird.

Meine Frage nun also kompakt gestellt:

  1. Ist es erlaubt das Geld zurück zu holen?
  2. Hat man mit rechtlichen Folgen zu rechnen? (Ich habe von Fällen gehört, wo am nächsten Tag eine Mahnung im Briefkasten des E-Mailpostfaches war, dass der Kunde bitte das Geld zurück überweist, da sonst rechtliche Schritte eingeleitet werden [was aus meiner Sicht kein Fundament hat, da das Geld einem ja gehört, da keine Leistung erbracht wurde])?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Vielen Dank

Viele Grüße

aXept

Hallo,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe eine Frage, die Ihrer Hilfe bedarf. Aktuell stelle
ich mir die Frage, dass wenn jemand ein Smartphone mit
passendem Mobilfunktarif bei einem Anbieter bestellt, dieser
innerhalb von kurzer Zeit die Anzahlung + Bearbeitungsgebühren
abbucht,

Wenn dies im Vertrag so vereinbart wurde, ist das machbar. Oftmals ist die Anzahlung und Bearbeitungsgebühr mit Vertragsunterzeichnung fällig und nicht mit Lieferung der Ware (AGB’s anschauen).

die Ware aber selbst innerhalb von 14 Tagen nicht

liefert,

War die Lieferung der Ware innerhalb von 14 Tagen vertraglich vereinbart???

man dazu berechtigt ist, den Vertrag zu stornieren

Stornierung oder vertraglicher Widerruf? Was ist gemeint?

(inklusive Fristsetzung für die Rückzahlung). Und sofern diese
Rückzahlung nicht innerhalb der Frist geschieht, man sein
eigenes Geld per Lastschriftrücküberweisung zurück buchen
darf, da man weder Leistungen noch Nutzen vom Anbieter bezogen
hat.

Jede erteilte Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen und der bereits abgebuchte Betrag bei seiner Bank zurückgefordert werden.

Von einem Schadensersatz bzgl. Zinsen möchte ich nicht

anfangen, da das wohl nur mit gerichtlichen Schritten gehen
wird.

Wegen ein paar Cents wird kein Amtsgericht eine Zivilklage zulassen!

Meine Frage nun also kompakt gestellt:

  1. Ist es erlaubt das Geld zurück zu holen?

Vertraglich erlaubt? Was wurde hinsichtlich der Lieferung der bestellten Ware vereinbart (schriftlich im Vertrag)? Da gibt es mit Sicherheit eine Klausel, die für das Unternehmen vorteilhaft ausgelegt ist.
Falls man da eine Einzugsermächtigung widerruft und das Geld zurück fordert sollte man davon ausgehen, dass in diesem Falle in den AGB’s evtl. Schadensersatzforderungen des Unernehmens vereinbart sind, ausgenommen natürlich die gesetzlichen möglichen Widerruf/Rücktritt.

  1. Hat man mit rechtlichen Folgen zu rechnen? (Ich habe von
    Fällen gehört, wo am nächsten Tag eine Mahnung im Briefkasten
    des E-Mailpostfaches war, dass der Kunde bitte das Geld zurück
    überweist, da sonst rechtliche Schritte eingeleitet werden

Wie oben, lesen, was vertraglich vereinbart wurde und das Zurückholen vereinbarter Zahlungen ohne rechtlichen Grund ist für das Unternehmen erst einmal ein vertragswidriges Verhalten des Kunden.

[was aus meiner Sicht kein Fundament hat, da das Geld einem ja
gehört, da keine Leistung erbracht wurde])?

Wieso? Was wurde hinsichtlich der Lieferung der Ware vereinbart und was steht drin, wenn der Lieferant seiner Verpflichtung nicht nach kommt.
Erst einmal gilt der Vertrag mit der Firma und zudem besteht Gefahr, dass die Firma bei Vertragsverletzung (Rückforderung vereinbarter oder nicht gezahlter vereinbarter Raten) der Schufa Negativmeldung übermittelt.
Wichtige Punkte im Vertrag/AGB’s: Zahlungsverzug, verspätete Lieferung, Rücktritt oder Widerruf.

si

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Vielen Dank

Viele Grüße

aXept