Ich bin zur Zeit in Hessen Beamte auf Probe
(25 Jahre)und Schwerbehindert mit 60% und schwanger.
Ich war am Montag beim Amtsarzt wegen der Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebzeit. Aufgrund einer psychischen Erkrankung, die Anfang letztes Jahr zu einem 1/4 jährigen teilstätionären Aufenthalt geführt hat, erklärt mich der Amtsarzt vermutlich für BaL untauglich.
Was sind die Folgen dieser Amtsarzteinschätzung?
Enlassung aus dem Beamnteverhältnis in der Schwangerschaft, oder danach, oder erneute Prüfung in 2 Jahren, oder Versetzung in den Dienstunfähigkeitsruhestand???
Ich habe § 23 BeamtStG gefunden, werde daraus aber auch nicht schlau.
Hallo Fussel,
um in den Ruhestand versetzt zu werden, müsste der Amtsarzt prognostizieren, dass du deinen Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben kannst.
Eine Schwangerschaft ist kein Grund dafür, dich in den Ruhestand zu versetzen.
Die Schwerbehinderteneigenschaft ist auch kein Grund für eine Versetzung in den Ruhestand.
Ein stationärer Aufenthalt in der von dir genannten Dauer alleine reicht dafür sicher nicht aus.
Viele Grüße
Danke für die Antwort, ich will ja auch gar nicht in den Ruhestand bin ja voll Dienstfähig. Aber irgend eine Konsequenz wird ja folgen, wenn der Amtsarzt sagt, dass er nicht davon ausgehen kann, dass das die nächsten 10 Jahre so bleibt, die Frage ist halt nur, welche…
Guten Tag,
leider kan nich auf Ihre Frage keine Antwort geben, da ich mich in diesem Bereich absolut nicht auskenne.
Viel Erfolg!
Hallo,
leider kann ich Dir auf Deine Frage keine Antwort geben, weil ich mich im hessischen Beamtenrecht und in Rechtsfragen in Deinem speziellen Fall nicht auskenne. Am besten wendest Du Dich an den zuständigen Personalrat.
Tut mir leid, dass ich Dir nicht weiterhelfen konnte!
Viele Grüße und viel Glück
Malu