Rechtsform

Hallo Uri,

die Rechtsform würde eine GbR oder UG sein, wobei ich auch offen für andere Varianten bin.

Viele Grüße,

Philip

halli hallo philip,

ich denke du wolltest in dem anderem Threat antworten. Bei bedarf kann ein Mod die Sache ja korrigieren.

die Rechtsform würde eine GbR oder UG sein, wobei ich auch
offen für andere Varianten bin.

Eine UG(haftungsbeschränkt) ist ja eine Kapitalgesellschaft und eine GbR einen Personengesellschaft.
Du solltest dich entscheiden was du von den beiden Arten an Gesellschaften möchtest/ dir eher zusagt.

Ich arbeite an dem Projekt nebenberuflich etwa 1-2 Jahre und habe :rund 20 Tsd. Euro investiert.

Es spielt keine Rolle wieviel du bisher reingesteckt hast. Es kommt drauf an wieviel du im Moment der Gründung reinsteckst, das ist dann das Stammkapital bzw. dein Anteil daran. Hiernach richtet sich dann auch die Aufteilung der Geschäftsanteile. Im Moment würdest du wenn du ein Gewerbe/Firma hättest 100% besitzen (wenn du der einzige bist der einzahlt).

Ich dachte grob an folgende Konditionen:

  • Unternehmensanteil für neuen Gesellschafter: 20-25% (Sind 20% zu :wenig? Sind 25% zuviel? Was ist üblich?)

Ob das zuviel bzw. zuwenig ist kommt auf das Stammkapital an und den Anteil den er daran zahlt. Denn wenn er 75% des Stammkapitalszahlt hat er auch rechtlich gesehen 75% Anteil am Unternehmen.

  • Einmalzahlung von 3000 EUR, um zumindest mit meinen Investitionen :einigermaßen gleichzuziehen

Wenn du nur deinen Mitgesellschafter 3000 € einbringen lässt würde ihm das Unternehmen/Gewerbe zu 100% gehören, da du keinen Anteil geleistet hast.
Wenn ihr beide 3000 € einzahlt, ist das zur Verfügung stehende Stammkapital 6000 € und eure Geschäftsanteile wären 50/50 verteilt.

  • Im ersten Jahr zahlen beide Gesellschafter monatlich paritätisch :200 Euro ein, um ggfls. laufende Kosten zu decken

Das ist im Gesellschaftervertrag festgelegt, würde ich allerdings nicht machen, da das ziemlich viel Aufwand ist der durch ein ausreichendes Anfangskapital erspart werden kann. Ein Stammkapital sollte allgemein immer so berechnet sein, dass Laufkosten in den ersten Monaten selbst bei negativem Gewinn abgefangen werden können. Müsste übrigens auch in deinem Businessplan sich so ergeben haben (du hast ja gesagt, dass du schon einen hast)

Wie kann man sicherstellen, dass der neue Gesellschafter denselben :Input liefert wie ich selber und sich nicht einfach den Anteil nimmt :und anschließend verabschiedet?

Mit einem rechtskräftigen Vertrag. Desweiteren kommt es auf die Rechtsform an: Bei Handelsregistereinträgen ist es z.B. so, dass erst alles was vom Notar beglaubigt worden ist, beim Registergericht nachgewiesen worden werden muss.

Sollte man Milestones und Deadlines festlegen, an die die :Übertragung der Anteile geknüpft wird (z.B. wenn x% der Roadmap :entwickelt sind, dann erhält der neue Gesellschafter x% der :Anteile)?

Das geht nicht, da die Anteile zu Beginn der Tätigkeit als Gewerbe/Firma vergeben werden. Sonst müssten die Laufend umgestellt werden und auch das ist unnötiger Aufwand und abhängig von der Rechtsform bringt das auch weitere Kosten mit sich.

Welche Sicherungsklauseln sind üblich, um den Anteil :zurückzubekommen, wenn es absolut nicht so verläuft wie geplant und :der neue Gesellschafter einfach aus dem operativen Geschäft :aussteigt nachdem die Anteile verteilt sind?

Du hast einen bestimmten Teil vom Stammkapital eingezahlt, hiernach richtet sich, sollte das unternehmen sich auflösen, auch der Teil den du bekommst. Genaueres und abweichungen hängen von der Rechtsform ab.

Grundsätzlich sind für dich im Moment zwei Dinge entscheidend und vorabzuklären, bevor du an irgendwelche Verträge denken solltest:
a) Wie hoch soll das Anfangskapital deines Unternehmens sein?
b) Welche Rechtsform möchtest du?

Wenn du unbedingt einen Mitgesellschafter haben möchtest (oder mehrere), dann solltest du dich auch in der Hinsicht umhören. Wenn du einen gefunden hast bzw. bereits einen hast, dann solltest du die beiden ersten Fragen mit ihm klären. Denn die sind vorab die wichtigsten.

Alles andere steht erstmal hinten an.

MFG,
Uri

Hallo Uri,

danke für deine umfassenden Antworten. Ich denke, dass nicht der komplette Beteiligungsbetrag automatisch in die Stammeinlage fließen muss, sondern auch eine Kapitalrücklage gebildet werden kann. Unabhängig von der Kapitaleinlage könnte man darüber den Beteiligungsanteil regeln.

Was mich auch noch interessiert: Ist ein Gesellschaftervertrag in seinem Kern abhängig von der Rechtsform der Gesellschaft? Angenommen man hat eine GbR und möchte diese in eine GmbH umwandeln oder durch eine solche ablösen, können dann die wesentlichen Klauseln des GbR-Gesellschaftervertrages fortbestehen?

Viele Grüsse,

Philip

danke für deine umfassenden Antworten. Ich denke, dass nicht
der komplette Beteiligungsbetrag automatisch in die
Stammeinlage fließen muss, sondern auch eine Kapitalrücklage
gebildet werden kann. Unabhängig von der Kapitaleinlage könnte
man darüber den Beteiligungsanteil regeln.

Deine Kapitaleinlage bzw. deine Stammeinlage zur Gründung entspricht im Verhältnis auch deinem Beteiligungsanteil. Eine Kapitalrücklage wird aus dem in dem in einem Wirtschaftsjahr erhaltenen Gewinn gebildet.

Was mich auch noch interessiert: Ist ein Gesellschaftervertrag
in seinem Kern abhängig von der Rechtsform der Gesellschaft?

Nein ist er nicht. Aber es gibt Dinge die man bei den einen Rechtsformen benötigt und bei den anderen widerum nicht bzw. reinschreiben muss. Aber gurndsätzlich sind alle gleich.Standard Inhalte sind z.B.: Regelungen im Außen-/Innenverhältnis, Haftung oder Gewinn/Verlustbeteiligung.

Angenommen man hat eine GbR und möchte diese in eine GmbH
umwandeln oder durch eine solche ablösen, können dann die
wesentlichen Klauseln des GbR-Gesellschaftervertrages
fortbestehen?

Grundsätzlich ja, aber wenn du eine GmbH gründest benötigst du notarielle Beglaubigungen, d.h. du musst den Gesellschaftervertrag auf jeden Fall unter der Aufsicht eines Notars erneut Unterschreiben. Manchmal je nachdem wie euer Gesellschaftervertrag ausgearbeitet ist muss für eine GmbH noch etwas hinzugefügt werden, dass der Notar diesen beglaubigt.

MFG,
Uri

Vielen Dank Uri! Die Informationen sind sehr hilfreich.

Philip