Rechtsform für Fastfood-Restaurant

Servus Leute,

ich weiß folgendes Thema ist eigentlich ein Thema für den Steuerberater/Anwalt. Aber ich informiere mich immer gern vorab und vorallem möchte ich die Meinungen anderer hören, welche die Erfahrungen mit dem Aufbau einer erfolgreichen Existenz haben.

Ich plane als weiteres Standbein die Eröffnung eines Fastfood-Restaurants mit völlig neuer und innovativer Konzeption (Details sind sicher nicht relevant). Das Vorhaben soll sich zukünftig als Kette etablieren.

Nun meine Frage: Welche Rechtsform bietet sich hierbei am besten an? Ich hab schon sämtliche Formen durchgespiel, UG ist günstig und haftungsbeschränkt, aber nicht gern gesehen, dann KG usw…

Mich würde aber interessieren zu was Ihr tendieren würdet, abgesehen von Vor- und Nachteilen.

Vielen, vielen Dank für Eure Antworten schon im Voraus.

Gruß Benny

Hallo Benny,
da bin ich leider der falsche Ratgeber. Du brauchst eher einen Juristen, der sich mit dem Gewerberecht auskennt.

leider, nicht weiterhelfen können!

Gruß
Robert

Tach Benny,

bin zwar kein Gastronomieexperte und auch kein Rechtsformberater aber meiner Meinung nach orientiert sich die Rechtsform an den Haftungsvorstellungen, der Kapitalbeschaffung und der benötigten Flexibilität bei Ein- und Ausstieg von Gesellschaftern. Steuerliche Aspekte spielen sicherlich auch eine Rolle aber erst wenn man Millionen umsetzt - bis dahin wage ich mal zu behaupten eher vernachlässigbar.
Ich würde einfach mal mit einer GmbH loslegen (wenn man keine 50% von 25 T€ für die geforderte Stammeinlage aufbringen kann sollte man ohnehin kein Geschäft starten - ist aber nur meine Meinung am Rande).
Diese GmbH kann, wenn das Geschäft größer geworden ist die Komplementärin einer KG werden in die weitere Partner, Kommanditisten genannt (für weitere Restaurants oder auch nur Finanziers) einsteigen können - man verbindet quasi die Haftungsbeschränkungsvorteile einer GmbH mit der Flexibilität einer KG, wobei die Haftung der Kommanditisten sich auch nur auf deren Einlage beschränkt. Aber das ist alles nur Theorie, in der Praxis wirst Du auch bei einer GmbH, wenn Du Kapital von der Bank brauchst, eine persönliche Haftung übernehmen müssen, solange die Firma kein/kaum eigenes Vermögen hat. Ferner, als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH hat man eine etwas erweiterte Haftung, so dass auch eine GmbH keinen vollkommenen Haftungsausschluss bringt aber das ist besser als komplett privat haftend.
Vorteil der KG: Partner können einfacher rein und auch wieder raus, das ist bei einer GmbH meine ich komplizierter.
So, das ist in Kürze mein Senf zu diesem Thema.
Hoffe das hilft Dir irgendwie weiter.
Gruss
AL

Hallo Benny,

schwierig zu beantworten, da Du wenig Angaben dazu gemacht hast. Solltest das Ganze allerdings wirklich mit dem Steuerberater klären, denn Du willst ja auch nicht Dein Konzept und die Zahlen hier offenlegen.

Du sprichst da von einer UG, die aber nicht gern gesehen wird. Es kommt auf Deine Einlagesumme an. Wenn Du eine UG mit 1,-€ gründest, würde ich Dich als Lieferant sicherlich nicht ohne Vorkasse beliefern. Und dem Kunden ist das erstmal egal, da für die Kunden nur zählt, was auf den Tellern liegt (bis auf wenige vielleicht).

Also mit einer GmbH wäre es meines Erachtens besser, da Du ja auch von „Fastfoodkette“ sprichst. Brauchst zwar ein gewisses Stammkapital (25.000,-€), aber kannst Du ja auch ansparen vom künftigen Gewinn (erstmal als gGmbH).

KG geht ja auch, brauchst aber dann noch jemand, der mitmacht und Geld in Dich investiert.

Du merkst, es gibt einiges, was man noch so bedenken muß. Und ob ich Dir die Antworten darauf liefern kann, weiß ich nicht.

Gruß

Stephan