Salü,
mal angenommen man möchte einen kleinen Fahrrad Reparatur/An
und Verkaufs betrieb eröffnen weil man das Werkeug schon hat
und einen kleinen Nebenverdienst möchte.
Sorry, aber „nur weil man das Werkzeug schon hat“ reicht nicht, um sich selbstständig zu machen, ganz wurscht, ob neben dem Hauptberuf oder in Vollzeit. Es sei denn, man hat kein Problem mit Schulden… und für den netten Nebenverdienst gibt’s andere nette Nebenjobs. Ich sage das so krass, weil es so klingt, als würdest da jemand eine Selbstständigkeit auf die leichte Schulter nehmen. Aber nur, weil man nicht hauptberuflich selbstständig ist, heißt das noch lange nicht, dass der Aufwand und die Pflichten weniger wären. Ich habe z.B. eine Bekannte, die war „nur nebenher“ Webdesignerin (eine UG (haftungsbeschränkt)) und musste wegen der IHK-Mitgliedschaft – um die sich nicht herumkam – im Jahr stolze 350 € Beiträge zahlen. Buchhaltung, Teile bestellen, evtl. die Miete für einen Raum, eine Haftpflicht, falls man Kundenverkehr in seinen Räumen hast und jemand blöd auf etwas Schmiere ausrutscht etc. kosten Geld und Zeit – das alles neben dem eigentlichen Job (nehme ich jetzt mal an). Da kann man schnell auf 60-70 Stunden pro Woche kommen.
Welches ist die korrekte Rechtsform dafür?
Ich denke mal das meine keine GmbH dafür braucht, sondern eher
nur einen gewerbe schein wie ein Ebay Powerseller.
Hat der sperminator schon beantwortet.
Steurlich würde sich das ganze wahrscheinlich unterhalb der
Freibetragsgrenzen bewegen.
Am besten einen Steuerberater fragen, bevor man sich irrt. Das kann teuer werden.
Versicherungstechnisch wäre die Frage, ob es möglich ist
rechtlich eine Privatperson zu bleiben und sich so auch zu
versichern ohne gleich Arbeitsunfähigkeitsversicherung und
sonstige Sozialabgaben entrichten zu müssen.
Aha, also eine Selbstständigkeit ohne Verpflichtungen?
Worauf zielt denn deine Frage genau ab? Es KANN sein, dass man z.B. bei der Krankenkasse nicht die Beiträge zahlen muss, die Vollzeitselbstständige zahlen müssen. Rechtlich ist man für sein vermutlich gewerbliches Tun aber haftbar, d.h. wenn das Bike auseinanderfällt, dann muss der Selbstständige eben zahlen. Ganz gleich, ob Teilzeit- oder Vollzeitselbstständigkeit.
Ich stimme dem sperminator zu: Am besten mal gucken, ob das Amt einen Existenzgründerkurs bezahlt. Manchmal gibt es auch gute, die für 3 Tage ca. 40 € kosten. Aber da bitte sehr genau gucken, wer das Seminar leitet. Ich hatte eins, das ok war, aber noch besser wär’s gewesen, wenn sich der Dozent auch mit meiner Branche besser ausgekannt hätte.
Gruß
sgw