Hallo,
jmd überlegt ein Unternehmen der Rechtsform S.A.R.L. anzumelden. Dieser jmd wohnt in der Nähe der Luxemburgischen Grenze und könnte daher auch schnell die Formalitäten organisieren.
1 Frage in diesem Zusammenhang
An wen zahlt dieser jmd Steuern? Deutschen Fiskus oder Luxemburgischen Fiskus? Welche Abgaben gehen an den deutschen, welche Abgaben an den Luxemburgischen Fiskus?
- Welche Anonymitätsvorteile erwachsen diesem jmd aus dieser Rechtsform, außer, dass er nicht im Handelsregister geführt wird?
Viele Grüße und Danke für eure Ideen und Inputs …
=HALLO()
An wen zahlt dieser jmd Steuern? Deutschen Fiskus oder
Luxemburgischen Fiskus? Welche Abgaben gehen an den deutschen,
welche Abgaben an den Luxemburgischen Fiskus?
Dem deutschen Fiskus ist das völlig Schnuppe, ob du dich in London als Ltd., in Lusemburg als SARL oder in Timbuktu als timbuktanische Vermögensstiftung des kanonischen Rechts in irgendein Register einträgst. Es interessiert sie einfach nicht, die lieben Herren und Damen vom Finazamt. Sie besteuern einfach.
Falls der luxemburgische Fiskus auch besteuert, dann gibt es eine Doppelbesteuerung und mit Luxemburg gibt es natürlich ein Doppelbesteuerungsabkommen. Hier kommt es dann drauf an, welcher Art die Einkünfte sind, gewerblich oder Vermietung oder was auch immer. Im Doppelbesteuerungsabkommen ist dann geregelt, wie die Auswirkungen der doppelten Besteuerung abgemildert werden können.
Aber jetzt mal im Klartext: Eine ausländische Rechtsform für einen inländischen Betrieb ist in 99% der Fälle blödsinnig, denn es verursacht hohe Steuer- und Rechtsberatungskosten.
- Welche Anonymitätsvorteile erwachsen diesem jmd aus dieser
Rechtsform, außer, dass er nicht im Handelsregister geführt
wird?
Nicht im deutschen Handelsregister. Auch Lusemburg hat ein Handelsregister. Luxemburg ist keine Bananenrepublik.
=TSCHÜSS()