Wenn eine einzelne Person eine Firma anmeldet, dies nur nebenberuflich ausübt, wie ist dann die Rechtsform dieser Firma?
Einzelunternehmen?
Wenn diese Firma dann beim Finanzamt die Kleingeweberegelung in Anspruch nimmt d.h. die Firma unter 17,500.- im Jahr bleibt, darf diese keine MwSt ausweisen und nicht berechnen, muss dann allerdings auch nicht Monatlich die Einkommenssteuererklärung machen, sondern nur Jährlich, nennt man das dann „Steuerbefreit“?
Ohman, gibt es hier auch Leute die richtig Antworten können?
Nicht nur solche wie Aprilfisch… leute die einfach ihre Statistik verbessern wollen und überall einfach nur kompletten rotz schreiben, wie unnötig doch solche Menschen sind.
es gibt hier haufenweise Leute, die auch so verpeilte Fragen wie die Deinige „richtig“ beantworten könnten - unter den letzten paar tausend Beiträgen, die ich hier veröffentlicht habe, waren auch einige recht gute im Existenzgründerbrett. Warum einige von uns jetzt grade nicht mehr so gerne antworten mögen, kannst Du oben im Brett „wer-weiss-was Zukunft“ nachlesen.
Du könntest Deine Frage ja mal bei Fragwerk einstellen - ich schätze, da bekommst Du guten Rat.
Wenn eine einzelne Person eine Firma anmeldet, dies nur
nebenberuflich ausübt, wie ist dann die Rechtsform dieser
Firma?
Einzelunternehmen?
Ja, weil es eine eigene Einkunftsart im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist. Man erzielt dann entweder gewerbliche oder selbständige Einkünfte. Diese erklärt man dann mittels Gewinnermittlung in der Einkommensteuererklärung.
Wenn diese Firma dann beim Finanzamt die Kleingeweberegelung
in Anspruch nimmt d.h. die Firma unter 17,500.- im Jahr
bleibt, darf diese keine MwSt ausweisen und nicht berechnen,
muss dann allerdings auch nicht Monatlich die
Einkommenssteuererklärung machen, sondern nur Jährlich, nennt
man das dann „Steuerbefreit“?
Die Umsatzsteuer hat im ersten Schritt nix mit der Einkommensteuer zu tun. Für die Umsatzsteuer macht man eine Umsatzsteuererklärung. Entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Optiert man zur KleinUNTERNEHMERregelung, wird keine Ust ausgewiesen. man ist dann nicht umsatzsteuerbfreit, man erhebt nur keine Umsatzsteuer.
Die Einkommensteuererklärung macht man immer nur jährlich, da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist.
PS…
…war nun die einfache Version des Versuchs einer Antwort. So manch ein Steuerexperte hier im Forum wird mir den Hals umdrehen für die „schwammigen“ Antworten.