da ich mit dem gedanken spiele neben meinem studium noch 'ne kleine firma im bereich edv-dienstleistung zu gründen, stehe ich jetzt vor der wahl der rechtsform.
gmbh fällt flach, da ich nicht die benötigten 50t aufbringen kann und will. stehen noch personengesellschaft (einzelunternehmen) oder gbr zur auswahl. nun meine frage, ist es richtig, daß bei der gbr zur gründung mindestens zwei personen gehören und muß bei einem einzelunternehmen wirklich der vor- und nachname des gründers im firmennamen auftauchen?
hallo martin, bezüglich der namensgebung war es bisher so wie du schreibst. neuerdings dürfen aber auch bei einer einzelfirma andere bezeichnungen gewählt werden (kunstnamen oder solche, die die aktivitäten des unternehmens beschreiben). aber vorsicht - bei der ihk gegenchecken lassen, ob der ausgewählte name in der gleichen branche und region nicht schon von einer anderen firma genutzt wird! grüsse dieter
soweit ich weiß, müssen es für eine GBR schon zwei sein…
aber welchen Vorteil hätte eine GBR ? Meiner Meinung nach keine, im Gegenteil:
es gilt das Motto „jeder haftet für alles“
Das Gleiche gilt zwar auch für die Einzelunternehmung, allerdings bist Du dann Dein eigener Herr und keiner kann Dir sagen, was Du zu tun oder zu lassen hast.
Gruß
Sven
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Die GbR hat den Sinn, das Verhältnis der Gesellschafter zu regeln.
Du bist, soweit ich das verstanden habe, als einzige Person in dem Unternehmen ?
Also mußt Du ein Einzelunternehmen aufmachen, (oder kannst Du einen Kreis bilden ?).
Allerdings möchte ich Dich noch auf die Möglichkeit der GbRmbH hinweisen.
Weniger Kapitalbedarf, keine Privathaftung, aber Gesellschaft, also mind. 2 Gesellschafter.
Gruß,
Mathias
soweit ich weiß, müssen es für eine GBR
schon zwei sein…
aber welchen Vorteil hätte eine GBR ?
Meiner Meinung nach keine, im Gegenteil:
es gilt das Motto „jeder haftet für alles“
Das Gleiche gilt zwar auch für die
Einzelunternehmung, allerdings bist Du
dann Dein eigener Herr und keiner kann Dir
sagen, was Du zu tun oder zu lassen hast.
Gruß
Sven
hallo bwl’er,
da ich mit dem gedanken spiele neben
meinem studium noch 'ne kleine firma im
bereich edv-dienstleistung zu gründen,
stehe ich jetzt vor der wahl der
rechtsform.
gmbh fällt flach, da ich nicht die
benötigten 50t aufbringen kann und will.
stehen noch personengesellschaft
(einzelunternehmen) oder gbr zur auswahl.
nun meine frage, ist es richtig, daß bei
der gbr zur gründung mindestens zwei
personen gehören und muß bei einem
einzelunternehmen wirklich der vor- und
nachname des gründers im firmennamen
auftauchen?
Bin gerade dabei BWL fürs Handwerk zu studieren und habe im letztem Kurs folgendes gelernt:
Einzelunternehmen:
Bezeichnung: Name und Vorname des Inhabers
Gründung: Formlos durch Unternehmer.
Eintragung in Hndelsregister bei Vollkaufleuten.
GMBH: Sach- oder Personenfirma mit dem Zusatz „GmbH“
Gründungsmitglieder: mind. 2, in Ausnahmefällen 1
Eintragung ins Handelsregister.
Kreditwürdigkeit bei Banken geringer als bei
Einzelunternehmen.
Gruß Ralf
GMBH: Sach- oder Personenfirma mit dem
Zusatz „GmbH“
Gründungsmitglieder: mind. 2, in
Ausnahmefällen 1
Eintragung ins Handelsregister.
Kreditwürdigkeit bei Banken geringer als
bei
Einzelunternehmen.
soweit ist mir das jetzt schon klar geworden. mir gefällt die rechtsform der gmbh auch ganz gut aber leider gibt es da ein problem, was nicht zu unterschätzen ist. das sind 50000,- dm. wieso braucht man zwei gründungsmitglieder? im gmbhg steht im §1, daß gmbhs zu jedem gesetzlichen zweck durch eine oder mehere personen gegründet werden können.
bei mir wird es wohl für’s erste eine einzelunternehmung.