Hallo,
ich bin gerade bei der Anmeldung eines Gewerbes und schwanke immer noch zwischen Einzelunternehmung und UG.
Hierzu eine recht einfache Frage:
Bei einer Kapitalgesellschaft - in diesem Falle UG - hat man ja eine freie Niederlassungswahl und dort wäre die UG dann auch Steuerpflichtig.
Hintergrund: Ich ziehe in nächster Zeit häufiger um.
Nun möchte ich nicht jedesmal das Gewerbe ab/anmelden.
Die Geschäftsinhalte werden ausschließlich per Telefon/online abgewickelt. Es entsteht also kein Publikums oder Warenverkehr.
Bei der Ug Gründung kann man auf sogenannte Virtuall Offices Zurückgrifen, wo die Gesellschaft dann auch den Sitz hat. Das wäre dann eine dauerhafte Adresse.
Gibt es solche Lösungen auch für Einzelunternehmer?
Wenn ja, darf diese Adresse dann auch im Schriftlichen Verkehr angegeben werden, so das die wechselnden Privatadressen rausgehalten werden können?