Rechtsformawahl Einzelunternehmer vs UG

Hallo,

ich bin gerade bei der Anmeldung eines Gewerbes und schwanke immer noch zwischen Einzelunternehmung und UG.
Hierzu eine recht einfache Frage:
Bei einer Kapitalgesellschaft - in diesem Falle UG - hat man ja eine freie Niederlassungswahl und dort wäre die UG dann auch Steuerpflichtig.

Hintergrund: Ich ziehe in nächster Zeit häufiger um.
Nun möchte ich nicht jedesmal das Gewerbe ab/anmelden.
Die Geschäftsinhalte werden ausschließlich per Telefon/online abgewickelt. Es entsteht also kein Publikums oder Warenverkehr.

Bei der Ug Gründung kann man auf sogenannte Virtuall Offices Zurückgrifen, wo die Gesellschaft dann auch den Sitz hat. Das wäre dann eine dauerhafte Adresse.

Gibt es solche Lösungen auch für Einzelunternehmer?
Wenn ja, darf diese Adresse dann auch im Schriftlichen Verkehr angegeben werden, so das die wechselnden Privatadressen rausgehalten werden können?

Hallo,

Sitz der Gesellschaft ist eigentlich auch dort, wo die Geschäftsleitung ist. Nur wird da in der Praxis nicht wirklich nachgefragt.

ich möchte bei einem Neustart vor einer Kapitalgesellschaft warnen. Die Formalien werden drastisch unterschätzt. Man ist nicht so flexibel wie beim Einzelunternehmen, muß bilanzieren, veröffentlichen etc.

Und der Umstand, dass am besten alle Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschater schriftlich geregelt werden, überfordert den Unternehmer oftmals. Das Adressen-Problem ist da zweitrangig. So braucht man am besten einen Geschäftsführervertag mit einem fixierten Gehalt und ändert das nicht dauernd. Als EU kann man die Entnahmen frei bestimmen und jeden Monat was anderes machen. Wenn man das als GmbH-Gesellschafter macht, muß das auf ein Verrechnungskonto, verzinst und irgendwann auch zurückgezahlt werden…oder es wird eine sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung, was steuerlich unschöne Folgen nachsich ziehen kann.

Nur wenn die Haftungsbegrenzung gegenüber Kunden und Lieferanten von Bedeutung ist, sollte man über eine Kapitalgesellschaft nachdenken.

Guten Tag,

vielen dank für die Antwort.

Nunja, die Haftungsbegrenzung ist eine Sache. Darauf könnte ich in diesem Fall sogar noch verzichten.

Die anderen, wichtigeren beiden Sachen sind das ich

  1. das persönlihche Einkommen genau in bestimmten Grenzen halten möchte. Es soll einen festgelegten Betrag nicht übersteigen.

  2. Die Privatadresse gerne heraushalten möchte.

Beides kann ich mit einer Kapitalgesellschaft (UG) lösen. Das das ganze wesentlich aufwendiger zu führen ist, ist mir klar.

Deshalb suche ich ja noch nach Alternativen :wink:

Vielleicht noch eine ganz Grundlegende Frage: Der Gewinn der Einzelunternehmung entspricht doch dem Einkommen des Einzelunternehmers?
Oder ist die Einzelunternehmung auch eine eigenständige Rechtsperson wie die UG und man kann den nicht entnommenen Gewinn dort belassen?

Vielen dank!

mja, was der EK erwirtschaftet hat, hat er zu versteueren, wobei das natürlich davon abhängt, ob er bilanziert oder EÜR macht. Bei der GmbH ist man automatisch bei der Bilanzierung!

Als EK kannst Du natürlich auch Dein Büro/Laden/Betrieb an einer anderen Stelle als die Privatanschrift haben. Dann gibt es nur zusätzlich noch eine gesonderte Feststellung der Einkünfte durch das Betriebsstätten FA.

Das Anschrift-Problem spricht m. E. eher gegen eine KapG.

Ich erlebe immer wieder Probleme mit der KapG, weil die Trennung zwischen KapG und Gesellschafter nicht wirklich beherzigt wird. Da verdiene ich zwar Geld daran, aber wenn man den Ärger vorher vermeiden kann, ist Mandant m. E. zufriedener.