Eine natürliche Person (A) gründet - als Komplementär - mit einer weiteren natürlichen oder juristischen Person (B) - als Kommanditist - eine Kommanditgesellschaft namens Muster KG.
Wenn (A) innerhalb der Muster KG nun eine weitere juristische Person (C GmbH) als Komplementär aufgenommen wird, so kann die bisherige Firmierung als Muster KG beibehalten werden (z.B. die AUGUST STORCK KG).
Scheidet (A) aus und die (C GmbH) verbleibt als alleiniger Komplementär in der Gesellschaft, so muss die Firmierung von Muster KG auf Muster GmbH & Co. KG geändert werden.
Soweit das HGB!
Nun habe ich aber bei anderen Kommanditgesellschaften (z.B. die MIELE & CIE. KG) im Handelsregister nachgelesen, dass als persönlich haftende Gesellschafter nur ein oder zwei GmbH’s aufgeführt sind und keine weiteren natürlichen Personen.
Wie kann das sein?
Vorab vielen Dank für Eure Hilfe!