Rechtsformen

Hallo, der Weg in die Selbststaendigkeit wird bereits beschritten, das Ziel vor Augen und dann das - der Geldgeber moechte uns zwar weiterhin unterstuetzen, moechte aber nicht offiziell in Erscheinung treten. Er moechte Inhaber/Gesellschafter der zukuenftigen Firma sein, allerdings soll sein Name nirgendswo auftauchen. Urspruenglich war eine GmbH geplant - wir sitzen nun schon den ganzen Abend und suchen vergebens nach einer Loesung. Wer weiss was? Welche Rechtsform ist die richtige? Ist sowas ueberhaupt moeglich?
Gruss Asterix

Stille Gesellschaft
Hi !

Die gesuchte Form ist die „Stille Gesellschaft“. Gesetzliche Grundlagen finden sich in §§ 230 - 236 HGB.

Nachdem anfangs umstritten war, ob die „GmbH & Still“ überhaupt zulässig ist, wurde diese Gesellschaftsform in der Rechtsprechung immer wieder bestätigt.

Zum (vor allem juristischen = Gesellschaftsrecht, Steuerrecht) Nachlesen gibt es vom Verlag C.H. Beck (http://www.beck.de) aber auch vom NWB-Verlag (http://www.nwb.de) einige Fachbücher zu diesen Thema.

BARUL76

Vielen Dank, die entsprechenden Texte haben wir nun gelesen. Leider ist es in unserem Fall so, dass wir nur ca. 20% haben und Mr. X die restlichen 80%. Wenn wir §230-236 richtig gelesen haben, besteht nur die Moeglicheit einer stillen Beteiligung, wenn der Grossteil der Anteile vom „offiziellem Gesellschafter“ gehalten wird. Stimmt das? oder haben wir falsch interpretiert? Viele Gruesse Asterix

Beschränkung Höhe der Einlage Stille Gesellschaft?
Hi !

Wenn wir §230-236 richtig
gelesen haben, besteht nur die Moeglicheit einer stillen
Beteiligung, wenn der Grossteil der Anteile vom „offiziellem
Gesellschafter“ gehalten wird.

Ich kann eine solche Interpretation weder aus dem Gesetzestext von 1999 noch aus einem Kommentar von 2003 noch aus dem aktuellen Gesetzestext (der von den vorgenannten Fassungen nicht abweicht) erkennen.

An welcher Stelle sollte so eine Interpretation möglich sein? Dann ließe sich möglicherweise genauer recherchieren.

BARUL76