Hallo,
ich bin gerade in der Situation, als selbstaendiger Webdesigner in ein „Netzwerk“, das sich in meiner Stadt gerade bildet eingeladen zu sein.
Die drei Gruendungsmitglieder stellen sich das so vor:
Das Netzwerk praesentiert sich nach aussen unter einem Namen, mit einer Website, mit gemeinsamem Briefpapier / Vistitenkarten etc…
Ein Teil der Gruppe hat einen eigenen Auftritt, Namen, Briefpapier, Gewerbeanmeldung…
Intern arbeiten aber alle selbstaendig, dh, wenn es gemeinsame Jobs gibt, schreibt man sich gegenseitig Rechnungen.
Mein Einwand war, dass mit dem gemeinsamen Namen und dem gemeinsamen Auftritt faktisch eine GbR gegruendet ist - mit allen Nachteilen (vor allem eben gegenseitige Haftung) - das wollen aber alle nicht.
Weiss da jemand genaueres, kann man sich absichern, um eben diese Haftung ausszuschliessen, gibt es andere Rechtsformen, die so etwas ermoeglichen? Es ist allen wichtig, dass sie selbstaendig und alleine arbeiten und verantwortlich sind.
Das „Netzwerk“ soll „nur“ die Aussenwirkung erhoehen.
Es gibt ja nun oefter Netzwerke - sind das dann alles Firmen? Oder Buerogemeinschaften?
Viele Gruesse und sehr gespannt
Christian