Rechtsformen

Was haben die folgenden Rechtsformen gemeinsam, was unterscheidet sie?
* Gesetz und Verordnung;
* Gemeinsamkeiten
* Unterschiede

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Ein paar Sachen habe ich selber rausgefunden, bin aber nicht sicher, inwieweit sie stimmen und vollständig sind:

Gesetze sollen die wichtigen, dauerhaften Rechtsregeln enthalten - gewissermaßen das Grundsätzliche.
Verordnungen behandeln dagegen weniger wichtige Gegenstände. Viele Verordnungen dienen der Anwendung eines Gesetzes, indem sie die im Gesetz nur grundsätzlich und abstrakt formulierten Regeln konkretisieren; solche Verordnungen nennt man Ausführungsverordnungen (sie „führen“ die vom Gesetzgeber aufgestellten Grundsätze näher „aus“).

Gesetze werden von Regierungen erlassen.
Verordnungen werden von Verwaltungsbehörden erlassen.

Eine Verordnung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach Gattungsmerkmalen bestimmten Personenkreis richtet,
Der Bescheid richtet sich an eine oder mehrere individuelle Personen.

Hallo Cyrano,

einige deiner Ausführungen sind richtig und kaum der Ergänzung fähig, einige nicht.

Richtig ist, dass Verordnungen regelmäßig die Ausführung von Gesetzen beinhalten.

Gesetze bedürfen ganz bestimmter strenger Regeln, um zustandekommen zu können, s. link:

http://www.bundestag.de/info/glossar/181414b.htm

Verordnungen unterliegen meines Wissens nicht so strenger Regeln, können auch leichter abgeändert oder ergänzt werden.

Verordnungen sind keine Verwaltungsakte. Sie werden nicht von Verwaltungsbehörden erlassen.

Gruß, bebro

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Hallori Cyrano,

Gesetze sollen die wichtigen, dauerhaften Rechtsregeln
enthalten - gewissermaßen das Grundsätzliche.
Verordnungen behandeln dagegen weniger wichtige Gegenstände.
Viele Verordnungen dienen der Anwendung eines Gesetzes, indem
sie die im Gesetz nur grundsätzlich und abstrakt formulierten
Regeln konkretisieren; solche Verordnungen nennt man
Ausführungsverordnungen (sie „führen“ die vom Gesetzgeber
aufgestellten Grundsätze näher „aus“).

alles richtig , Nachtrag: (zitiert)
„Rechtverordnungen und Gesetze unterscheiden sich v.a. in ihrem Rang (Vorrang des Gesetzes). Gesetze sind ursprüngliche Rechtsgrundlagen. Sie beruhen unmittelbar auf der von Volksvertretern im Parlament ausgeübten Staatsgewalt. Rechtsverordnungen sind abgeleitete Rechtsgrundlagen.“

Gesetze werden von Regierungen erlassen.
Verordnungen werden von Verwaltungsbehörden erlassen.

nur teilweise richtig
Zuständig zum Erlass von Rechtsverodnungen sind nach Art. 80 I Grundgesetz die Regierung, ein Ministerium oder die Landesregierungen. Landesverfassungen und Gesetze sehen vor, dass Ermächtigungen an nachgeordnete Behörden, also bis runter zur Gemeinde, weiter übetragen werden können (Art. 61 Landesverfassung BaWü)

Eine Verordnung ist ein Verwaltungsakt,

Eine Verordnung ist kein Verwaltungsakt, was Du hier meinst, ist eine Allgemeinverfügung (die hat die gleichen „Adressaten“, wie Du sie beschreibst

der sich an einen nach
Gattungsmerkmalen bestimmten Personenkreis richtet,
Der Bescheid richtet sich an eine oder mehrere individuelle
Personen.

bingo, das stimmt wieder. „Rechtsverordnungen sind unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass sie abstakt gelten, also eine Vielzahl von Fällen regeln“

Noch was zum Schluss: Nicht jede Rechtsverordnung heißt auch so. Die gemeinen tarnen sich mit Namen wie Strassenverkehrsordnung, Verbot zum Befahren des Flusses X mit Booten, …

Gruss
pingoin

Was haben die folgenden Rechtsformen gemeinsam, was
unterscheidet sie?
* Gesetz und Verordnung;
* Gemeinsamkeiten
* Unterschiede

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Ein paar Sachen habe ich selber rausgefunden, bin aber nicht
sicher, inwieweit sie stimmen und vollständig sind:

Gesetze sollen die wichtigen, dauerhaften Rechtsregeln
enthalten - gewissermaßen das Grundsätzliche.

Naja das ist im Grunde schon richtig.

Verordnungen behandeln dagegen weniger wichtige Gegenstände.

Das würde ich nicht sagen, da zum beispiel die Straßenverkehrsordnung eine, wie der Name schon sagt Verordnung ist. Ohne sie gäbe es keine Verkehrsregeln.

Viele Verordnungen dienen der Anwendung eines Gesetzes, indem
sie die im Gesetz nur grundsätzlich und abstrakt formulierten
Regeln konkretisieren; solche Verordnungen nennt man
Ausführungsverordnungen (sie „führen“ die vom Gesetzgeber
aufgestellten Grundsätze näher „aus“).

Nein, was Du meinst sind Ausführungsvorschriften. Zum Beispiel die Ausführungsvorschrift zum Gesetz über den unmittelbaren Zwangn Berlin, AV UZwG.
Hier wurde durch den Innensenator von Berlin eine Ausführungsvorschrift erlassen, wie das Gesetzt in einigen Punkten auszulegen sein soll.
Sie hat jedoch keinen Gesetzes oder Verordnungscharakter.

Gesetze werden von Regierungen erlassen.
Verordnungen werden von Verwaltungsbehörden erlassen.

Falsch:
Gesetze werden vom Paralament erlassen, NICHT VON DER REGIERUNG. siehe Art 77 ff. GG.
Verordnungen werden von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder der Landesregierung erlassen. Art 80 I GG.
Die Verordnungen werden oft von den Behörden ausgearbeitet, jedoch nicht erlassen, siehe unten.

Eine Verordnung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach
Gattungsmerkmalen bestimmten Personenkreis richtet,
Der Bescheid richtet sich an eine oder mehrere individuelle
Personen.

Nein, ein Verwaltungsakt wird von Behörden erlassen. Z.B. ein Polizeibeamter sagt zu Dir:" Verlassen sie diesen Ort!"
Das was Du meinst wäre ein Verwaltungsakt an einen bestimmten Personenkreis, z.B. ein Verkehrsschild: Die Behörde sagt allen Verkehrsteilnehmern: Hier nicht Parken, das Auto wegfahren.
All dies dürfen Behörden, also staatliche Organe nur auf Grund von Gesetzten oder Verordnungen, die auf Grund von gesetzen erlassen wurden. siehe unten.

Noch mal im Ganzen (vereinfacht dargestellt):

Gesetze:

Ein gesetz wird auf Bundesebene von der Bundesregierung (meistens), vom Bundestag, oder vom Bundesrat im Bundestag vorgeschlagen (Art 76 GG).
Dort wird dann darüber abgestimmt ob es in Kraft treten soll (Der Bundesrat (die Länder) hat übrigens auch noch mitzureden, je nach Gesetz) - das alles solltest Du Dir im Gesetzgebungsverfahren mal ansehen, ist etwas umfangreich zum erklären.
Jedenfalls benötigt das Gesetz einen langen Weg um in Kraft treten zu können.
Das hat auch seinen Grund. Wenn Du Dir nämlich mal die Grundrechte (art 1- 20 GG )durchliest, wirst Du feststellen, das dort oft der Satz steht: in dieser Recht darf nur durch Gesetzt oder auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Dies ist der sog. Vorbehalt des Gesetzes (geht auch aus Art 20 III hervor) und bedeutet, daß alle Behörden z.B. die POlizei nur in Deine Rechte eingreifen dürfen, wenn es ein Gesetz dafür gibt, das ihr diesen Eingriff (also z.B., Dich zum verlassen eines Ortes zu zwingen) erlaubt.

In diesem Fall darf die Behörde auf Grund eines Gesetzes, das vom Parlament (Landes - oder BUndesparlamen) erlassen wurde in Deine Freiheit eingreifen.
Ebenso kann der Gesetzgeber in dem Gesetz z.B. im StraßenverkehrsGESETZ, den zuständigen Minister ermächtigen eine Verordnung zu erlassen, z.B. die StraßenverkehrsORDNUNG, die dann in Dein Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit - also so Auto zu fahren wie es Dir paßt - eingreift.

Verordnung:

Der Erlaß einer Verordnung richtet sich nach Art. 80 GG.
LESEN!!!
Erlaß sagt es schon: sie wird durch die in Art 80 genannten erlassen, wenn ihnen dies durch ein Gesetz - siehe oben -
erlaubt wurde.
Das bedeutet: hier wird nicht abgestimmt, sondern der jenige der erlassen will läßt eine Fassung der Verordnung erstellen und peng ist sie da…
So kann der zuständige Minister z.B. schnell auf aktuelle Änderungen des täglichen lebens reagieren, ohne erst den langen Gesetzgebungsweg gehen zu müssen. Außerdem Muß sich das Parlament nicht mit Sachen wie z.B. in welcher Höhe muß ein Kennzeichenschlid am Fahrzeug angebracht werden befasssen.
Allerdings muß in dem Gesetz das zum Erlaß der Verordnung ermächtigt der Inhalt, Zweck, Ausmaß der Verordnung bestimmt werden, also der Rahmen durch den Gesetztgeber/das Parlament abgestekt sein um mißbrauch zu verhindern, siehe Art 80 I Satz 1 GG.

Naja das ist ziemlich viel, aber längst nicht alles, hoffe es hilft Dir weiter.

Gruß,
M.

Verordnungen und Verwaltungsbehörden
Von wem werden denn Verordnungen erlassen, wenn nicht von Verwaltungsbehörden?

Was haben die folgenden Rechtsformen gemeinsam, was
unterscheidet sie?
* Gesetz und Verordnung;
* Gemeinsamkeiten
* Unterschiede

Zunächst musst du die materielle und formelle Sichtweise unterscheiden:

Materieller Gesetzesbegriff: Ein Gesetz ist eine Verhaltensanordnung, die an einen nach Gattungsmerkmalen bestimmten Personenkreis gerichtet ist. Darunter fällt normalerweise sowohl ein Gesetz, als auch eine Verordnung.

Der Unterschied liegt genaugenommen nur in der formalen Erlassung: Gesetze werden von der Legislative beschlossen, Verordnungen von der Exekutive, also konkret von Verwaltungsbehörden. Das ist ganz einfach im Prinzip der Unterschied.

Die Tatsache, dass Verordnungen grundsätzlich nur als Durchführungsverordnungen zu Gesetzen erlassen werden dürfen, hat nichts mit dem Verordnungsbegriff an sich zu tun, sondern ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen formellen Rechtsstaatsprinzips, welches besagt, dass die gesamte staatliche Vollziehung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf (Art. 18 B-VG, wo im deutschen GG weiß ich nicht).

Es gibt aber Ausnahmen, wie zB das Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten. Diese ist keine Durchführungsverordnung, sondern eine sog. selbständige oder gesetzesvertretende Verordnung, also materiell ein Gesetz. Es handelt sich aber trotzdem um eine Verordnung, da formell der BPräs als Verwaltungsbehörde diese beschlossen hat. (Ich gehe mal davon aus, dass es auch in Deutschland ein Notverordnungsrecht des BPräs gibt, in Ö gibt es das jedenfalls.)

Häääääää???

Von wem werden denn Verordnungen erlassen, wenn nicht von
Verwaltungsbehörden?

WAS soll denn diese dämliche FRAGE - SIEHE OBEN…
es sei denn Du bist Östereicher …

der sich an einen nach
Gattungsmerkmalen bestimmten Personenkreis richtet,
Der Bescheid richtet sich an eine oder mehrere individuelle
Personen.

bingo, das stimmt wieder. „Rechtsverordnungen sind unter
anderem dadurch gekennzeichnet, dass sie abstakt gelten, also
eine Vielzahl von Fällen regeln“

Ich glaube, Cyrano meinte schon das richtige, da gibt es scheinbar Terminologieschwierigkeiten. Wenn ich das ganze richtig verstanden habe, so versteht das deutsche Recht unter „individuellem Verwaltungsakt“ das gleiche wie das österreichische Recht unter „Bescheid“ und unter einem generellen Verwaltungsakt, wie der Allgemeinverfügung, das gleiche wie Österreich unter einer Verordnung (im konkreten Fall halt einer unterinstanzlichen Behörde). In meinem weiter unten stehenden Posting habe eine Verordnung als Verwaltungsakt bezeichnet, da dieser Begriff in Österreich als Überbegriff über den rechtlich relevanten Handlungen der Verwaltung gesehen wird. Also sowohl Verordnung als generelle Anordnung, als auch Bescheid und Unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt als individuelle Anordnung sind Akte der Verwaltung, daher Verwaltungsakte.

Was Österreicher und Deutsche unterscheidet ist halt die gemeinsame Sprache!

Juristische Formalitäten und tatsächlicher Inhalt
Erstens einmal gibt es keine dämliche Frage in diesem Forum. Ich sehe, dass du noch nicht so lange dabei bist und darf dich daher gleich einmal daran erinnern, dass in diesem Forum bisher ein respektvoller Umgangston geherrscht hat und dass das auch so bleiben soll.

Zweitens habe ich nicht gewusst, dass sich hier die Terminologie derart unterscheidet. Das wäre aber auch kein Problem, würdest du dich etwas mehr auf den materiellen Inhalt, als auf juristische Formalitäten beziehen (die versteht der juristische Laie ohnehin verständlicherweise schwer). Dann kämst du nämlich wahrscheinlich drauf, dass wir hier anscheinend ohnehin alle das gleiche meinen, aber verschiedene Ausdrücke dafür verwenden (den Eindruck habe ich jedenfalls). Also man braucht das ja dann einfach nur zu übersetzen, wie ich weiter oben schon versucht habe, sonst reden ja alle nur aneinander vorbei.
Ich habe im konkreten Fall halt unter einer Verwaltungsbehörde ein Organ der Verwaltung verstanden, welches mit Hoheitsgewalt ausgestattet ist und Hoheitsgewalt wird doch wohl für die wirksame Erlassung einer Verordnung von Nöten sein.

Aber du kannst mir ja einmal genau erklären, was das deutsche Recht genau unter Verwaltungsbehörde versteht und warum ein Minister keine ist?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Verordnungen dienen natürlich grundsätzlich der Ausführung von Gesetzen, auch wenn dies keine formelle Ausführungsvorschrift ist(was auch immer man in D darunter versteht).

Ausführung heißt in diesem Zusammenhang wohl Durchführung.
Verordnungen werden von der Exekutive erlassen.

exequor3, executus sum lat. heißt nichts anderes als ausführen bzw. vollziehen.

Die Exekutive Gewalt ist daher nichts anderes als die Ausführende Gewalt und inhaltlich dienen Durchführungsverordnungen doch wohl der näheren Konkretisierung von Gesetzen (die StVO konkretisiert das StVG), was sollte sonst der Sinn von Verordnungen sein, als nicht Gesetze näher zu konkretisieren.

Es handelt sich bei einer Verordnung halt nicht um eine formelle „Ausführungsvorschrift“, wobei ich nicht weiss, was man bei euch darunter versteht, aber wenn ich dich richtig verstanden habe, so unterscheidet sich die Ausführungsvorschrift von einer Verordnung nicht dadurch, dass die eine bindend ist oder nicht, sondern, dass die VO im Außenverhältnis ergeht, daher bindend für die Rechtsunterworfenen und via Legalitätsprinzip auch bindend für die Vollziehung ist, während die Ausführungsvorschrift im Innenverhältnis ergeht und daher nur für die Verwaltung selbst bindend ist.

Das ändert aber nichts daran, dass Verordnungen im Sinne von Durchführungsverordnungen (und nicht selbstständigen) der Ausführung der Gesetze dienen.

Wortklauberei…

Verordnungen dienen natürlich grundsätzlich der Ausführung von
Gesetzen, auch wenn dies keine formelle Ausführungsvorschrift
ist(was auch immer man in D darunter versteht).

Ausführung heißt in diesem Zusammenhang wohl Durchführung.
Verordnungen werden von der Exekutive erlassen.

exequor3, executus sum lat. heißt nichts anderes als ausführen
bzw. vollziehen.

Sehr hübsch…

Die Exekutive Gewalt ist daher nichts anderes als die
Ausführende Gewalt und inhaltlich dienen
Durchführungsverordnungen doch wohl der näheren
Konkretisierung von Gesetzen (die StVO konkretisiert das
StVG), was sollte sonst der Sinn von Verordnungen sein, als
nicht Gesetze näher zu konkretisieren.

Es handelt sich bei einer Verordnung halt nicht um eine
formelle „Ausführungsvorschrift“, wobei ich nicht weiss, was
man bei euch darunter versteht, aber wenn ich dich richtig
verstanden habe, so unterscheidet sich die
Ausführungsvorschrift von einer Verordnung nicht dadurch, dass
die eine bindend ist oder nicht, sondern, dass die VO im
Außenverhältnis ergeht, daher bindend für die
Rechtsunterworfenen und via Legalitätsprinzip auch bindend für
die Vollziehung ist, während die Ausführungsvorschrift im
Innenverhältnis ergeht und daher nur für die Verwaltung selbst
bindend ist.

Das ist Inhaltlich schon soweit richtig, aber das Legalitätsprinzip gilt in D fast nur bei der verfolgung von Straftaten.
Meist gilt für Behörden das Opportunitätsprinzip iZm pflichtgemäßem ermessen.
AV sind tatsächlich Ausführungsvorschriften für die Verwaltung, z.B. die VwV-StVO - wo darf ein Schild stehen etc. während die VO außenwirkung entfaltet.

Das ändert aber nichts daran, dass Verordnungen im Sinne von
Durchführungsverordnungen (und nicht selbstständigen) der
Ausführung der Gesetze dienen.

Das ist natürlich Wortklauberei - wenn Du meinst sie führen das näher aus was der Gesetzgeber selbst im einzelnen nicht erlassen hat…
Aber wieso den selben Begriff zweimal verwenden?

M.

Naja ich dachte ja nur, dass im erste Posting schon das richtige gemeint war. Aber man muss natürlich nicht den gleichen Begriff zweimal verwenden.
Unter Legalitätsprinzip verstehen wir scheinbar etwas anderes (anscheinend schon wieder eine andere Terminologie). Das was du unter Legalitätsprinzip verstanden hast, verstehe ich unter Offizialprinzip. Mit Legalitätsprinzip habe ich gemeint die Bindung der Vollziehung an die Gesetze bzw. die Notwendigkeit der gesetzlichen Ermächtigung für das Handeln der Vollziehung, daher habe ich Legalitätsprinzip gesagt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]