Was haben die folgenden Rechtsformen gemeinsam, was
unterscheidet sie?
* Gesetz und Verordnung;
* Gemeinsamkeiten
* Unterschiede
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Ein paar Sachen habe ich selber rausgefunden, bin aber nicht
sicher, inwieweit sie stimmen und vollständig sind:
Gesetze sollen die wichtigen, dauerhaften Rechtsregeln
enthalten - gewissermaßen das Grundsätzliche.
Naja das ist im Grunde schon richtig.
Verordnungen behandeln dagegen weniger wichtige Gegenstände.
Das würde ich nicht sagen, da zum beispiel die Straßenverkehrsordnung eine, wie der Name schon sagt Verordnung ist. Ohne sie gäbe es keine Verkehrsregeln.
Viele Verordnungen dienen der Anwendung eines Gesetzes, indem
sie die im Gesetz nur grundsätzlich und abstrakt formulierten
Regeln konkretisieren; solche Verordnungen nennt man
Ausführungsverordnungen (sie „führen“ die vom Gesetzgeber
aufgestellten Grundsätze näher „aus“).
Nein, was Du meinst sind Ausführungsvorschriften. Zum Beispiel die Ausführungsvorschrift zum Gesetz über den unmittelbaren Zwangn Berlin, AV UZwG.
Hier wurde durch den Innensenator von Berlin eine Ausführungsvorschrift erlassen, wie das Gesetzt in einigen Punkten auszulegen sein soll.
Sie hat jedoch keinen Gesetzes oder Verordnungscharakter.
Gesetze werden von Regierungen erlassen.
Verordnungen werden von Verwaltungsbehörden erlassen.
Falsch:
Gesetze werden vom Paralament erlassen, NICHT VON DER REGIERUNG. siehe Art 77 ff. GG.
Verordnungen werden von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder der Landesregierung erlassen. Art 80 I GG.
Die Verordnungen werden oft von den Behörden ausgearbeitet, jedoch nicht erlassen, siehe unten.
Eine Verordnung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach
Gattungsmerkmalen bestimmten Personenkreis richtet,
Der Bescheid richtet sich an eine oder mehrere individuelle
Personen.
Nein, ein Verwaltungsakt wird von Behörden erlassen. Z.B. ein Polizeibeamter sagt zu Dir:" Verlassen sie diesen Ort!"
Das was Du meinst wäre ein Verwaltungsakt an einen bestimmten Personenkreis, z.B. ein Verkehrsschild: Die Behörde sagt allen Verkehrsteilnehmern: Hier nicht Parken, das Auto wegfahren.
All dies dürfen Behörden, also staatliche Organe nur auf Grund von Gesetzten oder Verordnungen, die auf Grund von gesetzen erlassen wurden. siehe unten.
Noch mal im Ganzen (vereinfacht dargestellt):
Gesetze:
Ein gesetz wird auf Bundesebene von der Bundesregierung (meistens), vom Bundestag, oder vom Bundesrat im Bundestag vorgeschlagen (Art 76 GG).
Dort wird dann darüber abgestimmt ob es in Kraft treten soll (Der Bundesrat (die Länder) hat übrigens auch noch mitzureden, je nach Gesetz) - das alles solltest Du Dir im Gesetzgebungsverfahren mal ansehen, ist etwas umfangreich zum erklären.
Jedenfalls benötigt das Gesetz einen langen Weg um in Kraft treten zu können.
Das hat auch seinen Grund. Wenn Du Dir nämlich mal die Grundrechte (art 1- 20 GG )durchliest, wirst Du feststellen, das dort oft der Satz steht: in dieser Recht darf nur durch Gesetzt oder auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Dies ist der sog. Vorbehalt des Gesetzes (geht auch aus Art 20 III hervor) und bedeutet, daß alle Behörden z.B. die POlizei nur in Deine Rechte eingreifen dürfen, wenn es ein Gesetz dafür gibt, das ihr diesen Eingriff (also z.B., Dich zum verlassen eines Ortes zu zwingen) erlaubt.
In diesem Fall darf die Behörde auf Grund eines Gesetzes, das vom Parlament (Landes - oder BUndesparlamen) erlassen wurde in Deine Freiheit eingreifen.
Ebenso kann der Gesetzgeber in dem Gesetz z.B. im StraßenverkehrsGESETZ, den zuständigen Minister ermächtigen eine Verordnung zu erlassen, z.B. die StraßenverkehrsORDNUNG, die dann in Dein Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit - also so Auto zu fahren wie es Dir paßt - eingreift.
Verordnung:
Der Erlaß einer Verordnung richtet sich nach Art. 80 GG.
LESEN!!!
Erlaß sagt es schon: sie wird durch die in Art 80 genannten erlassen, wenn ihnen dies durch ein Gesetz - siehe oben -
erlaubt wurde.
Das bedeutet: hier wird nicht abgestimmt, sondern der jenige der erlassen will läßt eine Fassung der Verordnung erstellen und peng ist sie da…
So kann der zuständige Minister z.B. schnell auf aktuelle Änderungen des täglichen lebens reagieren, ohne erst den langen Gesetzgebungsweg gehen zu müssen. Außerdem Muß sich das Parlament nicht mit Sachen wie z.B. in welcher Höhe muß ein Kennzeichenschlid am Fahrzeug angebracht werden befasssen.
Allerdings muß in dem Gesetz das zum Erlaß der Verordnung ermächtigt der Inhalt, Zweck, Ausmaß der Verordnung bestimmt werden, also der Rahmen durch den Gesetztgeber/das Parlament abgestekt sein um mißbrauch zu verhindern, siehe Art 80 I Satz 1 GG.
Naja das ist ziemlich viel, aber längst nicht alles, hoffe es hilft Dir weiter.
Gruß,
M.