Rechtsformunterteilung

Hallo,

ich habe eine allgemeine Frage zu Rechtsformen. Ist es richtig, dass man Rechtsformen zunächst in Körperschaften des öffentlichen Rechts und Körperschaften des privaten Rechts unterteilen kann?

Mit freundlichem Gruß

hallodu

Hallo,

ich habe eine allgemeine Frage zu Rechtsformen. Ist es
richtig, dass man Rechtsformen zunächst in Körperschaften des
öffentlichen Rechts und Körperschaften des privaten Rechts
unterteilen kann?

Hallo,

also ich würde zunächst allgemein damit anfangen, dass es Rechtsformen öffentlichen und privaten Rechts gibt. Und darunter kann man das dann weiter aufdröseln.
Im öffentlich-rechtlichen Bereich könnte man dann mit der Unterteilung in mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit weitermachen usw. usf.

Im privaten Bereich sollte die nächste Unterteilung wohl zwischen Einzelunternehmen und Gesellschaftsunternehmen erfolgen. Und letztere wieder in Personen- und Kapitalgesellschaften. Da letztere eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, könnte man diese evtl. als Körperschaft privaten Rechts bezeichnen. Weiß aber gerade nicht, ob man das macht.
Vielleicht könnte man sich am Steuerrecht festhalten und alles als Körperschaft privaten Rechtes bezeichnen, das körperschaftssteuerpflichtig ist. Allerdings fallen darunter auch gewerbliche Betriebe von juristischen Personen öffentlichen Rechts.

Gruß

Hallo hallodu,

mir fällt bei deiner Frage unter Betrachtung von Gesellschaftsrecht, grundsätzlich ert einmal nur die Unterteilung in Privatperson oder juristische Person ein. Dementsprechend dann die Unterteilung in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, wo bei die Einzelfirma als Ursprung der Personengesellschaften und der Verein als Ursprung der Kapitalgesellschaften gesehen werden kann. Das sich daraufhin weitere Unterteilungen machen lassen in privatem oder Öffentlichem Recht, oder in gemeinnützige (auch sog. non profit Gesellschaften) oder gewerbliche geht darüber hinaus.
Ich hoffe es hilft dir weiter.
Grüße aus Neuss
Rainer