Hallo Rechtsformexperten,
Ein Beispiel:
Angenommen ich habe einen Betrieb und erwirtschafte im Jahr
100.000 Euro Gewinn.
Wäre mein Betrieb eine Einzelunternehmung, so müsste ich auf
die 100.000 Euro meinen Einkommenssteursatz von (wie hoch ist
der Spitzensteuersatz?) 47% bezahlen. Mir bleiben also 53.000
Euro.
Wenn mein Betrieb nun eine GmbH wäre, dann müsste die GmbH
zunächst 25% Körperschaftssteuer bezahlen. Bleiben also 75.000
Euro für mich. Wenn ich diese nun zu meinem Spitzensteuersatz
versteuern muss, dann würde sich eine GmbH aus rein
finanzieller Sicht nicht für mich lohnen. Ist das so korrekt?
Freue mich auf Eure Antworten
Hi Joachim,
Ich will mal die Antwort anders aufziehen als die anderen:
- die GmbH gehört sich selbst, nicht dir.
- die Kapitalgeber/Gesellschafter haben keinen Einfluß auf die Geschäftsführung
- die Geschäftsführung obliegt dem Geschäftsführer, dieser erhält ein Gehalt.
- die Gesellschafter erhalten eine Gewinnsusschüttung.
Der Konflikt, den du beschreibst triit nun deshalb auf, weil sich die Punkte 2, 3, 4 in Personalunion befinden.
Beuchhalterisch:
Der Geschäftsführer bezieht sein Gehalt und die Steuern werden abgeführt, wie bei jedem anderen AN.
Die GmbH zahlt auf den Gewinn die Körperschaftssteuer.
Der Gewinn wurde durch die Gehaltszahlungen an den GF gemindert.
die Gesellschafterversammlung beschließt eine Gewinnausschüttung.
Die Ausschüttung vermindert den zu versteuernden Gewinn.
Die Gewerbesteuer wird daher erstattet.
Die Gesellschafter versteuern den ausgeschütteten Gewin als Einkommen.
Also: DU zahlst nur den dir zustehenden Einkommensteuersatz. Nicht Einkommens- und Gewerbesteuer gleichzeitig auf dasselbe Geld.
Das Kapital, das in der Firma bleibt, wird nur mit dem Gewerbesteuersatzsatz belastet.
Tipp: Setze dein Gehalt als GF so an, daß du auf Ausschüttungen nicht angewiesen bist.
Forme den Gewinn in eine Kapitalerhöhung um.
gruss
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