Rechtsformvergleich

Hallo Rechtsformexperten,

Ein Beispiel:

Angenommen ich habe einen Betrieb und erwirtschafte im Jahr 100.000 Euro Gewinn.

Wäre mein Betrieb eine Einzelunternehmung, so müsste ich auf die 100.000 Euro meinen Einkommenssteursatz von (wie hoch ist der Spitzensteuersatz?) 47% bezahlen. Mir bleiben also 53.000 Euro.

Wenn mein Betrieb nun eine GmbH wäre, dann müsste die GmbH zunächst 25% Körperschaftssteuer bezahlen. Bleiben also 75.000 Euro für mich. Wenn ich diese nun zu meinem Spitzensteuersatz versteuern muss, dann würde sich eine GmbH aus rein finanzieller Sicht nicht für mich lohnen. Ist das so korrekt?

Freue mich auf Eure Antworten

Gruß Joachim

Wäre mein Betrieb eine Einzelunternehmung, so müsste ich auf
die 100.000 Euro meinen Einkommenssteursatz von (wie hoch ist
der Spitzensteuersatz?) 47% bezahlen. Mir bleiben also 53.000
Euro.

Wenn mein Betrieb nun eine GmbH wäre, dann müsste die GmbH
zunächst 25% Körperschaftssteuer bezahlen. Bleiben also 75.000
Euro für mich.

Hallo Joachim,

Du verwendest einen in mehrfacher Hinsicht ungeeigneten Ansatz zum Vergleich unterschiedlicher Rechtsformen. Nur ein Beispiel für einen der Denkfehler: In der Einzelunternehmung ist der Überschuß der Unternehmerlohn. In der GmbH ist der GF ein Angestellter mit Festgehalt und ggfs. Tantiemen. Das Gehalt darf nicht mit der momentanen wirtschaftlichen Situation des Betriebes schwanken, muß vielmehr auch dann gezahlt (oder als Kredit gebucht) werden, wenn der Betrieb den Betrag nicht erwirtschaftet hat.

Hinzu kommt, daß sich steuerliche Rahmenbedingungen ändern können. Schon deshalb ist es nicht sehr klug, die Rechtsform eines auf langfristigen Bestand angelegten Unternehmens an momentan gültigen Steuersätzen zu orientieren. Zudem gibt es Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des Gewinns und zwar in allen Rechtsformen.

Zur Beurteilung einer geeigneten Rechtsform müssen verschiedene Aspekte, z. B. Gründungskosten, Zwang zur Bilanzierung ja/nein, Haftungsfragen, Verwaltungsaufwand, Veröffentlichungspflichten, Kapitalbeschaffung, Kreditwürdigkeit, berücksichtigt werden. Je nach Art, Gegenstand und Umfang des Geschäfts fällt die Beurteilung unterschiedlich aus. Steuern kommen dabei eher am Rande als Gesichtspunkt vor.

Gruß
Wolfgang

Hallo Joachim,

ich möchte gleich sagen, daß ich kein Experte auf diesem Gebiet bin und daher auch falsch liegen kann! Aber ich meine mal gehört zu haben, daß man die Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet bekommt. Wäre nett, wenn mich da ein Experte widerlegen oder bestätigen könnte.

Solltest Du auf meinen Hinweis keine eindeutige (Experten-)Antwort bekommen, dann vergiß es am besten, weil ich dann wohl falsch lag ;o).

Gruß,

Matthias Orgler

… daß man die Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer :angerechnet bekommt.

Hallo Matthias,

die Körperschaftssteuer zahlt eine juristische Person, im Beispiel die GmbH. Natürliche Personen (also Menschen aus Fleisch und Blut) zahlen Einkommensteuer. Es handelt sich also um verschiedene Steuerpflichtige. Schon deshalb kann es keine wie auch immer gearteten „Verrechnungen“ geben.

Allerdings kommt es vor, daß ein GF einer 1-Mann-GmbH alle Zahlungsverpflichtungen als seine persönliche Verpflichtung ansieht und alles eingehende Geld als sein persönliches Eigentum behandelt, mit dem er nach Gutdünken verfahren darf. Das sind dann die Leute, die behaupten, sie würden Körperschaftssteuer bezahlen, die wie selbstverständlich in die Firmenkasse der GmbH greifen und keinerlei Unterschied zwischen Firmen- und Privatgeld machen. Das gibt irgendwann ziemlich sicher mächtigen Ärger mit dem Finanzamt.

Gruß
Wolfgang

Experten-Chat zum Thema Rechtsform
Hallo,

noch ein kleiner Tip von mir: An diesem Mittwoch fand ein Experten-Chat zum Thema Rechtsform beim Starternetz statt. Das Chat-Protokoll ist auf der Internetseite des Starternetzes http://www.starternetz.de im Bereich „Chat“ einsehbar. Dort liegen auch noch weitere Protokolle von Chats, die in der Vergangenheit zum Thema Existenzgründung dort ausgerichtet wurden. Ein Blick hineinzuwerfen lohnt sich allemal.

Gruss

Hallo Rechtsformexperten,

Ein Beispiel:

Angenommen ich habe einen Betrieb und erwirtschafte im Jahr
100.000 Euro Gewinn.

Wäre mein Betrieb eine Einzelunternehmung, so müsste ich auf
die 100.000 Euro meinen Einkommenssteursatz von (wie hoch ist
der Spitzensteuersatz?) 47% bezahlen. Mir bleiben also 53.000
Euro.

Wenn mein Betrieb nun eine GmbH wäre, dann müsste die GmbH
zunächst 25% Körperschaftssteuer bezahlen. Bleiben also 75.000
Euro für mich. Wenn ich diese nun zu meinem Spitzensteuersatz
versteuern muss, dann würde sich eine GmbH aus rein
finanzieller Sicht nicht für mich lohnen. Ist das so korrekt?

Freue mich auf Eure Antworten

Hi Joachim,

Ich will mal die Antwort anders aufziehen als die anderen:

  1. die GmbH gehört sich selbst, nicht dir.
  2. die Kapitalgeber/Gesellschafter haben keinen Einfluß auf die Geschäftsführung
  3. die Geschäftsführung obliegt dem Geschäftsführer, dieser erhält ein Gehalt.
  4. die Gesellschafter erhalten eine Gewinnsusschüttung.

Der Konflikt, den du beschreibst triit nun deshalb auf, weil sich die Punkte 2, 3, 4 in Personalunion befinden.

Beuchhalterisch:

Der Geschäftsführer bezieht sein Gehalt und die Steuern werden abgeführt, wie bei jedem anderen AN.

Die GmbH zahlt auf den Gewinn die Körperschaftssteuer.

Der Gewinn wurde durch die Gehaltszahlungen an den GF gemindert.

die Gesellschafterversammlung beschließt eine Gewinnausschüttung.
Die Ausschüttung vermindert den zu versteuernden Gewinn.
Die Gewerbesteuer wird daher erstattet.
Die Gesellschafter versteuern den ausgeschütteten Gewin als Einkommen.

Also: DU zahlst nur den dir zustehenden Einkommensteuersatz. Nicht Einkommens- und Gewerbesteuer gleichzeitig auf dasselbe Geld.
Das Kapital, das in der Firma bleibt, wird nur mit dem Gewerbesteuersatzsatz belastet.

Tipp: Setze dein Gehalt als GF so an, daß du auf Ausschüttungen nicht angewiesen bist.
Forme den Gewinn in eine Kapitalerhöhung um.

gruss
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