Halli hallo hallöchen,
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen, denn wir brüten hier gerade über einer Frage, die für viele von Euch bestimmt ganz einfach zu beantworten ist. Deshalb benötige ich Euere Hilfe
Wir versuchen gerade herauszufinden, ab welchen Umsatz-/Gewinngrenzen eine GbR in eine OHG übergeht und beim Handelsregister eingetragen werden muss. Sind es die gleichen Werte wie für den Wechsel der Gewinnermittlungsart, also von der Einnahme-Überschuss in die Bilanzierung ?
Weiss jemand Rat ?
Vielen lieben Dank
und beste Grüße
Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen, denn wir brüten hier gerade über einer Frage, die für viele von Euch bestimmt ganz einfach zu beantworten ist. Deshalb benötige ich Euere Hilfe
Wir versuchen gerade herauszufinden, ab welchen Umsatz-/Gewinngrenzen eine GbR in eine OHG übergeht und beim Handelsregister eingetragen werden muss.
Nö, sowas gibt es nicht.
Das Überschreiten der Umsatz- oder Gewinngrenzen hat dann eben nur die steuerrechtlichen Auswirkungen. Eine OHG wäre bereits von Anfang an bilanzierungspflichtig.
Grüße
Das richtet sich nach dem HGB § 1:
Wenn ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig wäre.
Das ist - auch nach Neufassung des HGB - ein sehr schwammiger Begriff.
Letztlich kommt es auf die Gesamtumstände an: Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter,
Schwierigkeit der Geschäftsvorfälle (z.B. Ausstellung von Wechseln).
Richtwerte für die jeweilige Branche kann man bei der IHK/HWK bekommen.
Nach der Umkehrvermutung des HGB wäre man im Zweifelsfall zunächst Kaufmann.