Guten Tag,
ein Bekannter von mir will in ein bestehendes Einzelunternehmen seines Vaters einsteigen. Er hat schon einen Existenzgründerzuschuß beantragt, beide haben eine GbR bei der Gemeinde angemeldet.
Nun ist die Frage „entbrannt“ wie denn nun buchhalterisch mit dieser neuen GbR umzugehen ist.
Ich bin Buchhalter und habe die Meinung vertreten, dass das Einzelunternehmen eine Schlußbilanz zum 30.9. erstellen muss. Die neugegründete GbR nimmt am 1.10. seinen Betrieb auf. Das BV des EU kann zu Buchwerten eingelegt werden seitens des Vaters, die Besitzverhältnisse mittels Gesellschaftervertag geregelt werden.
Ansonsten ist die GbR völlig neu und eigenständig und muss eine neue Steuernummer, Betriebsnummer, BG Anmeldung usw. haben.
Die Buchhaltung kann nicht auf die alten Zahlen aufbauen. Die Einlage der BW erfolgt gegen das Kapitalkonto des Vaters.
Mein Bekannter und sein Vater sagt, das sei nicht richtig - ihr Steuerberater hätte gesagt, alles könne so weiterlaufen wie bisher…
…jetzt die Frage - denk ich zu kompliziert oder steuern da zwei Leute auf große Probleme zu?
Danke im Voraus,
Honk4u