Rechtsformwechsel vom Einzelunternehmen zur GbR

Guten Tag,

ein Bekannter von mir will in ein bestehendes Einzelunternehmen seines Vaters einsteigen. Er hat schon einen Existenzgründerzuschuß beantragt, beide haben eine GbR bei der Gemeinde angemeldet.
Nun ist die Frage „entbrannt“ wie denn nun buchhalterisch mit dieser neuen GbR umzugehen ist.
Ich bin Buchhalter und habe die Meinung vertreten, dass das Einzelunternehmen eine Schlußbilanz zum 30.9. erstellen muss. Die neugegründete GbR nimmt am 1.10. seinen Betrieb auf. Das BV des EU kann zu Buchwerten eingelegt werden seitens des Vaters, die Besitzverhältnisse mittels Gesellschaftervertag geregelt werden.
Ansonsten ist die GbR völlig neu und eigenständig und muss eine neue Steuernummer, Betriebsnummer, BG Anmeldung usw. haben.
Die Buchhaltung kann nicht auf die alten Zahlen aufbauen. Die Einlage der BW erfolgt gegen das Kapitalkonto des Vaters.
Mein Bekannter und sein Vater sagt, das sei nicht richtig - ihr Steuerberater hätte gesagt, alles könne so weiterlaufen wie bisher…
…jetzt die Frage - denk ich zu kompliziert oder steuern da zwei Leute auf große Probleme zu?

Danke im Voraus,

Honk4u

Servus,

das wird bald gelöscht - mit Recht, lies mal den Text, den Du vor dem Posten bestätigt hast -, deswegen bloß kurz:

(a) Du hast in allen Punkten Recht
(b) den StB täte ich abservieren, der soll weiter seine Arbeitnehmerveranlagungen machen

Schöne Grüße

MM

Danke für die Antwort.

Ich dachte, da ich prinzipiell die Lösung meiner Frage schon mitliefere und sozusagen nur noch abnicken lasse, erfüllt das nicht zwingend den Sachverhalt der konkreten Steuerberatung.

Wenn es gelöscht wird, ist es schade - aber ich hab ja zumindest schonmal Deine Stimme!

Mit freundlichem Gruß,
Honk4u

wenn das Ganze unentgeltlich geht, haben wir nach EStG Buchwertverknüpfung; handelsrechtlich müßte ich noch mal prüfen…aber da dürfte faktisch wohl „Wahlrecht“ bei der Bewertung der Einlage bestehen.

Wenn es entgeltlich geht, sieht das aber anders aus.

Hat jemand sich mal Gedanken zu ErbSt bzw. Schenkungsteuer gemacht?