Rechtsfrag en betreutes

Es geht hier um ;Betreutes Wohnen. Jemand ist verstorben und hat einen Vertrag mit dem Betr.W. der vorsieht,dass er noch 3 Monate nach dem Tod die Miete zahlen muss.In der Miete enthalten ist die Pflegepauschale,im Vertrag nicht extra ausgewiesen,sondern wurde auf Verlangen für die Absetztbarkeit der Pflegepauschale bei der Steuer vom Heim ausgewiesen. nun wird nach dem Tod der gesamte Mietpreis mit Pflegepauschale verlangt.Welche Handhabe hat man,da der Mietvertrag selbst nur den Gesamtpreis ausweist.

Auch ein nettes Hallo,

wo will denn das „Betreute Wohnen“ das Geld nach dem Tod holen?
Den Spuk macht man schnell ein Ende, in dem man einen Rechtsanwalt einschaltet.

Schönen Tag noch.

wo will denn das „Betreute Wohnen“ das Geld nach dem Tod
holen?

Hi,

vermutlich vom Erben.

Den Spuk macht man schnell ein Ende, in dem man einen
Rechtsanwalt einschaltet.

Und dann? Wohnmietverträge erlöschen auch nicht mit dem Tod, auch hier gibt es eine 3monatige Kündigungsfrist.

Sinnvoll wäre, die Klausel im Mietvertrag auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen und danach zu entscheiden, wie man weiter vorgehen möchte.

Gruß
Tina

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