Rechtsfrage

hallo
ein mitarbeiter der firma ga hatte einen arbeitsunfall,seit seinem arbeitsunfall hat dieser mitarbeiter eine behinderrung vom versorgungsamt bekommen von 40 prozent.seit seinem arbeitsunfall hat er was am bein und hat gangstörungen und depresionen,die berrufsgenossenschaft weigert sich zu bezahlen sprich eine unfallrente.
der mitarbeiter war in einer klinik sprich in einer anerkannten fachklinik es wird klar und deutlich in diesem entlass geschrieben dass dieser mitarbeiter auf grund des unfalles depresionen trauma und so weiter krank geworden ist.
die berrufsgenossenschaft erleutert es so,sie sagen es werden er soziale konflikte beschrieben.naja dass ganze ist vorgerricht gelandet dass gerricht hat eine gutachter eingeschaltet.möchte gern eure meinung dazu hören der mann hat ja berreits vom versogungsamt 40 prozent bekommen kann es denoch sein dass dieser gutachter sagen könnte dass dieser man nichts hat,der man hat berreits 40 prozent bekommen gerauchseinschränkung des linkes beines und seelische störung vom versorgunsamt.danke

Hoi.

Also, bei einem Beispielsfall wie diesem hier(wegen der Vorschriften hier und weil keine Rechtsberatung gemacht werden darf):

  1. Beinschädigungen folge eines Arbeitsunfalles? Die Berufsgenossenschaft muss das prüfen und entscheiden. Wie lautet das Ergebnis? Ablehnung?? Warum???

  2. Depressionen folges eines Arbeitsunfalles? Auch hier wurde das geprüft und abgelehnt.

Nun kommt es auf den gerichtlichen Gutachter an. Der wird beurteilen, ob der Arbeitsunfall und die Folgen (Beinschädigung / Depressionen) in einem Zusammenhang stehen. Erst wenn das Gericht sagt die Folgen sind auf den Arbeitsunfall zurückzuführen, muss die Berufsgenossenschaft sagen, wie hoch eine Rente ist.

Dass das Versogungsamt hier z.B. 40% feststellt, ist dabei egal. Das Versorgungsamt prüft ja immer unabhängig vom Grund der Verletzungen, welche Folgen die Verletzungen haben.

Es kann also z.B. sein, dass jemand 40% vom Versorgungsamt „bekommt“ und 30% und eine Rente von der Berufsgenossenschaft.

Ciao
Garrett

hmmmmmmm ich danke dir erst mal für deine antwort oder beziehungsweise für dass was du geschrieben hast danke nochmal.

aber ich möchte dazu noch was sagen,es ist schon richtig dass,dass vom versogungsamt egal ist aber auch nicht ganz egal ist, denn die haben alle unterlagen wo gesagt wird auf grund des arbeitsunfalles.

auch die depresionen die geschildert werden würden durch einen chefartz unterschreiben dieser mann lag drei monate in einer anerkanten fachklinik
ich denke nicht dass eine anerkannte fachklinik einen menschen auf vier jahre behandeln tut wenn er schlicht weg gesund were macht irgend wie kein sinn.in diesem entalss berricht wird es ganz klar geschildert dass es vom unfall ist.
dass ein gutachter jetzt her geht und sagen tut er habe nichts geht auch nicht,dann hat ja diese klinik diesen menschen auf vier jhahre falsch behandelt.somit wenn der gutachter sagen solte er habe nichts,dann würden die wölfe zum schreien anfangen.

der rechtsanwalt würde dann her gehen und diese klinik anklagen aus dem grund dass er sagen tut hier ist ein gutachter der sagt er habe nichts ich denke sie verstehen.

Das Problem mit Gutachten…

aber ich möchte dazu noch was sagen,es ist schon richtig dass,dass vom versogungsamt egal ist aber auch nicht ganz egal ist, denn die haben alle unterlagen wo gesagt wird auf grund des arbeitsunfalles.

Und wenn schon: Wenn sie einen Totenschein hätten, würde dann der vermeintlich Verstorbene lebendig begraben?

auch die depresionen die geschildert werden würden durch einen chefartz unterschreiben

Der auch mal irren kann!

dieser mann lag drei monate in einer anerkanten fachklinik

Der, ohne jetzt eine spezielle Institution anzugreifen, auch mal ein Fehler unterlaufen sein kann.

ich denke nicht dass eine anerkannte fachklinik einen menschen auf vier jahre behandeln tut wenn er schlicht weg gesund were macht irgend wie kein sinn.

Das kann ja der Gutachter feststellen. Das ist ja der Unterschied zwischen „macht Sinn“ und „Gutachten“. Macht auch Sinn daß die Mona Lisa im Louvre hängt und keinen Sinn, daß sie nicht bei mir auf dem Dachboden liegt, aber ein Gutachter kann das objektiv bestätigen.

in diesem entalss berricht wird es ganz klar geschildert dass es vom unfall ist.

In diesem was?

dass ein gutachter jetzt her geht und sagen tut er habe nichts geht auch nicht,dann hat ja diese klinik diesen menschen auf vier jhahre falsch behandelt.

Oh, also wenn jemand beerdigt wird, und ein Gutachter sagt „Hey, der Typ lebt noch“, lieber trotzdem einäschern lassen weil geht ja auch nicht daß das teure Begräbnis abgesagt wird?
Jeder macht mal Fehler.
Wenn’s einer war, wird der Gutachter das aufdecken: wenn’s keiner war, wird auch das verbrieft!

somit wenn der gutachter sagen solte er habe nichts, dann würden die wölfe zum schreien anfangen.

Also steht jetzt „keine schlafenden Hunde wecken“ vor Wahrheitsfindung? Gut, daß diese Rechtsauffassung nicht von deutschen Gerichten geteilt wird!

Der Gutachter ist verpflichtet, ein aufgrund seiner Recherchen wahrheitsgemäßes Gutachten zu erstellen.
Natürlich gibt es auch die sogenannten „Gefälligkeitsgutachten“, aber so etwas könnte in dieser Situation für beide Seiten unbequem werden.
Wenn die vom Gutachter gefundenen Tatsachen nicht den Wünschen einer Partei entspricht, kann man sich immer noch ein Gegengutachten einholen.

der rechtsanwalt würde dann her gehen und diese klinik anklagen aus dem grund dass er sagen tut hier ist ein gutachter der sagt er habe nichts ich denke sie verstehen.

Oder das Versorgungsamt kommt und verklagt den angeblich Versehrten auf Rückzahlung der unberechtigt erhobenen Versorgungsleistungen!

Und wenn schon - erstens ist das Gutachten nicht das Ende der Welt, zweitens kann beim Gutachten auch ein deutlich besseres Ergebnis rauskommen als es der Versehrte erwartet.

Gruß,
Michael