Rechtsfrage: 16 Jähriger macht versehentlich was kaputt

Mein 16 Jähriger Sohn war mit Freunden bei einem anderen Jungen zu Besuch . Sie haben im Garten gesessen mein Sohn hat sich in seinem jugendlichen Leichtsinn auf einen kleinen Holztisch gesetzt dieser krachte. Der Junge und dessen Vater sagte sofort zu meinem Sohn das er für den Schaden Aufkommen müsse (was wir auch tun werden) . Ein paar Tage später hat der Junge (er ist schon über 18) meinem Sohn eine Rechnung zu kommen lassen aber über einen Aluminiumtisch 100€ mein Sohn meinte darauf ich habe mich aber auf einen Holztisch gesetzt da meinte der Junge der neu angeschafte Aluminiumtisch würde nur 100€ kosten der Holztisch wäre zwischen 150€-200€. Mein Sohn meinte dann das er die Rechnung für den Holztisch bräuchte da er es mir geben möchte das ich es der bestehenden Versicherung einreichen kann. Da meinte der Junge das sein Vater den Tisch entsorgt hätte und eine Prüfung durch die Versicherung nicht mehr möglich sei auch hätte er seinem Vater gegenüber in Vorkasse treten müssen und musste deshalb seinen Dispo belasten er hat meinen Sohn bedroht da hat er so große Angst bekommen und mir alles erzählt. Ich habe mit dem jungen Mann Kontakt aufgenommen natürlich sind jetzt von 100€ keine Rede mehr jetzt kosten der Tisch 150€ (genaue Rechnung liegt noch nicht vor ).

Wie verhalte ich mich jetzt ?
Darf ich das von meiner Versicherung erst prüfen lassen oder muss ich sofort zahlen ?
Auch wurde mir von anderen anwesenden gesagt das der kaputt gegangene Tisch von Ikea gewesen wäre und nur 20€ dort kosten würde.
Wie verhalte ich mich jetzt?

Guten Abend,
ich würde diesen Schadenfall der Privathaftpflichtversicherung melden - die kümmern sich und prüfen auch. Und Sie sind sorgenfrei … :smile:

Danke für die schnelle Antwort das hab ich auch vor. Muss der Besitzer sich so lange gedulden oder muss ich ihm vorweg was zahlen.

Den Vollbeweis, auch zur Höhe, muss der Anspruchsteller bringen. Alter des Tisches? Zustand? Gerade Holzmöbel verwittern doch mit der Zeit. Nicht umsonst bricht der Tisch zusammen…

Fordern sie die damalige Anschaffungsrechnung an. Dann reichen Sie alles der Haftpflichtversicherung ein.

Ansonsten, sollten Sie keine Versicherung haben, geben Sie dem Anspruchsteller 20 Euro an Zeitwert. Denn nur darauf hat der Anspruchsteller Anspruch. Will er mehr muss er beweisen wie alt, wo gekauft, wie teuer gekauft, Zustand etc. Kann er das nicht, geht das zu seinen Lasten und nicht zu Ihren Lasten. Und lassen Sie sich nicht drohen. Wegen einem 100 Euro-Tisch geht niemand vor Gericht o.ä. Das sind alles leere Drohungen. Und vor allem sehr zweifelhafte Forderungen die auch ein Gericht nicht durchgehen lassen.

Sag dem Besitzer, du hast die Schadenangelegenheit Deiner Versicherung gemeldet und dass die sich mit ihm in Verbindung setzen wird. Bitte nix zahlen, nix anerkennen, das könnte die Versicherung zu Deinem Nachteil auslegen. Lass die Versicherung machen - dafür hast Du sie sie :wink:

Vielen Dank für die nette Hilfe . Das werde ich auch so machen .Mfg :smile:

Keine Ursache, war mir ein Vergnügen :smile: