Rechtsfrage autokauf

Hallo,

ich habe ein Fahrzeug mit 32400 km von einem Händler gekauft. Jetzt steht nach meiner 2. Fahrt im Fahrzeug service jetzt. Nach genauer Recherche im Bordbuch ist nach 30000 km ein Service auszuführen. Das hat der Händler aber vor Übergabe des Fahrzeugs nicht getan und mich auch nicht auf den noch offenen Punkt hingewiesen. Vielleicht wär ich ja vom Kauf zurückgetreten…
Kann ich von dem Händler juristisch verlangen den Service nachzuholen? Er ist schließlich Autohändler und muss so etwas wissen?

Ich habe morgen noch ein Gespräch, nach dem mich am vergangenen Freitag vom Chef zum Verkaufsleiter geschoben wurde. Das ist doch nur ein Vertrösten, ohne wirklich etwas zu machen.

Hallo
Für die Frage gibt es das Brett Allgemeine Rechtsfragen. Achte unbedingt auf die FAQ:1129. Sonst wird wie bald auch hier gelöscht.
Grüße
Ulf

Hallo,

steht im Kaufvertrag drin, dass eine Inspektion gemacht wurde? Ich kenne jedenfalls kein Gesetz, nachdem das vor einem Gebrauchtwagenverkauf generell gemacht werden muss.

Warte erst mal das Gespräch ab, um festzustellen, wie kundenfreundlich die Firma ist.

Beste Grüße
Guido