Gibt es gesetzliche Regelungen bei
„unechte Geschäftführung ohne Auftrag, aber der Geschäftsherr hat den Nutzen davon“?
Ich habe eine einstürzende Mauer aus Sicherheitsgründen (spielende Kinder) ersetzen lassen, aber jetzt behauptet die Stadt, die Mauer stehe auf ihrem Grundstück; ich soll sie abreissen.
Man muss so etwas im Bild oder Lageplan sehen, das ist zu schlecht zu beschreiben.
Wie es aussah und warum man meinte, es in Eigenvornahme nicht nur auszubessern sondern erneuern zu lassen.
Übrigens, statt den offenbar bekannten Verantwortlichen zu benachrichtigen.
Gefahr im Verzug ? Was meinst Du wie schnell Ordnungsamt/Bauamt seine Leute mit Absperrmaterial usw. rausgeschickt hätte ?
Wem gehörte die marode Mauer, was schützte sie, was begrenzte sie ?
Und auf welchem Land stand sie vorher und nach dem Neubau ?
MfG
duck313