Rechtsfrage beim Chatten

Also, folgende fiktive Situation.
A chattet mit B in einem privaten Chat ( ICQ etz.)
Es kommt zu einem sogenannten ´dirty talk´ der von beiden Seiten vollzogen wird. Keiner zwingt den anderen.
B hatte A aufgefordert ein Video zu schicken mit sexuellen Handlungen. Nachdem A dies tat, bat A, dass B auch ein Video schicken sollte.
Auch B schickte ein Video mit sexuellem Hintergrund, worauf A noch einige freizügige Bilder B schickte.
Weder A noch B wissen wie alt der jeweils andere ist.
Am Ende des Chats sagt B, dass er nun da er die IP Addresse von A habe einen Anwalt benutzen werde.

Frage:
Was hätte B in der Hand ?
Was hat A falsch gemacht ?
Was ist generell in so einem Chat erlaubt ?
Ist es B einfach so möglich die IP des A zu bekommen ?

Hallo

Frage:
Was hätte B in der Hand ?

…offenbar ein Video und Bilder.
Außerdem scheint B der Anstifter zu sein.

Was hat A falsch gemacht ?

…fremden im Internet vertraut.

Was ist generell in so einem Chat erlaubt ?

…alles was nicht verboten ist.

Ist es B einfach so möglich die IP des A zu bekommen ?

Selbstverständlich!
TCP/IP paketbasierte Vermittlung
Jedes Datenpaket enthält Empfänger und Sender IP.

MfG Frank

solche speziellen Fragen zu diesem Thema sollte man vielleicht hier stellen -->

[http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Int…](http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/InternetKriminalitaet/internetKriminalitaet node.html? nnn=true)

Wieso nicht hier?

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Hallo,

Am Ende des Chats sagt B, dass er nun da er die IP Addresse
von A habe einen Anwalt benutzen werde.

der Anwalt darf gerne benutzt werden. Die Frage ist: Wofür? Der beschriebene Sachverhalt ist nicht notwendigerweise illegal.

viele Grüße
Felix

Wieso nicht hier?

natürlich ist dies auch möglich.

Bin mal gespannt welche Antworten hier noch folgen!

der Anwalt darf gerne benutzt werden. Die Frage ist: Wofür?
Der beschriebene Sachverhalt ist nicht notwendigerweise
illegal.

Ich vermute da fehlen auch irgendwelche Details im Sachverhalt oder das soll auf irgendein Sexualdelikt hinauslaufen.

Einfallen tun mir da spontan §§184b, 184c, 176 IV 2 StGB. Was aber nicht heißt, dass diese auch erfüllt sind, da weder über die Absichten der „Parteien“ noch deren Alter Informationen vorliegen.

Mfg

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hallo.

der Anwalt darf gerne benutzt werden. Die Frage ist: Wofür?
Der beschriebene Sachverhalt ist nicht notwendigerweise
illegal.

ich spinn mal in richtung illegalität weiter:
wenn sich herausstellt, daß B minderjährig ist (sich selbst quasi als „köder“ benutzt hat), was droht A?
hätte A B nach dem alter fragen müssen?

gruß

michael