Rechtsfrage beim Kindesunterhalt

Kann bei einer Eheschließung der Kindesunterhalt für ein Kind das in die Ehe mitgebracht wird, der Unterhalt wegfallen ? Das heißt der leibliche Vater zahlt keinen Unterhalt mehr, bzw das Amt stellt die Zahlung ein.
Die Eheschließung wird nicht mit dem leiblichen Vater des Kindes eingegangen.

Danke sagt
nikkihund

Hallo

Das heißt der leibliche Vater zahlt keinen Unterhalt mehr, bzw das Amt stellt die Zahlung ein.

  1. Was denn jetzt?
  2. Welches Amt?

Der leibliche Vater muss natürlich weiter Unterhalt zahlen, aber wenn irgendein Amt für ihn einspringt, muss das nicht der Fall sein. Das Amt ist ja nicht unterhaltspflichtig. Um dazu was zu sagen, müsste man aber mal wissen, um welche Zahlungen es sich handelt, Unterhaltsvorschuss oder Alg II oder was.

Viele Grüße

Hallo,

Kann bei einer Eheschließung der Kindesunterhalt für ein Kind
das in die Ehe mitgebracht wird, der Unterhalt wegfallen ?

Der Unterhalt nicht! Beim barunterhaltspflichtigen Elternteil spielt beim Kindesunterhalt es keine Rolle ob der betreuende Elternteil heiratet oder nicht. Der Barunterhalt ist ein Anspruch des Kindes und nicht des Elternteiles.

Das
heißt der leibliche Vater zahlt keinen Unterhalt mehr

doch er zahlt

bzw das Amt stellt die Zahlung ein.

Das Amt, wenn Du damit die Unterhaltsvorschusskasse und den Unterhaltsvorschuss meinst, die stellen auf jeden Fall ihre Zahlungen ein.

Der Unterhaltsvorschuss ist für Alleinerziehende.

Die Eheschließung wird nicht mit dem leiblichen Vater des
Kindes eingegangen.

Wenn dieser bzw. diese mit einem Partner auf Dauer zusammenlebt und/oder heiratet und/oder eine gleichgeschlechtliche „Ehe“ eingeht, entfällt der Unterhaltsvorschuss.

Der alleinerziehende Elternteil ist ja dann nicht mehr alleinerziehend.

Gruß
Ingrid