Rechtsfrage bezüglich der Kosten beim Einklagen vo

Guten Tag,

Frage zu folgendem Problem:

Jemand gerät in finanzielle Schwierigkeiten und zahlt die Miete nicht, ohne dem Vermieter Bescheid zu sagen. Daraufhin folgt eine Mahnung des Vermieters, dann direkt ein Schreiben des Anwalts und schlussendlich geht die Sache zum Gericht. Gerichtsverfahren dauern ja nun aber länger. Wenn es der Mieter schafft, dem Vermieter das Geld eine Woche nach Ankündigung des Vermieters, dass die Sache ans Gericht gegangen ist, überreicht: Wie sieht es denn dann mit dem Verfahren aus? Wird das dann eingestellt? Und wer trägt die Kosten des Anwalts und des Gerichts, wenn dort schon welche angefallen sind? Der Anwalt will ja logischerweise auch was für sein Schreiben haben.

Freue mich auf eure Antworten. Danke!

Hallo,

der Mieter muss die außergerichtlichen Kosten (Anwalt) und die Gerichtskosten tragen, wenn schon Klage eingereicht wurde. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, ob schon Klage eingereicht wurde und wie das Verfahren beendet wird (Erledigungserklärung beider Parteien, Klagerücknahme, Vergleich), Klagerücknahme dürfte die billigste Variante sein, wenn schon Klage erhoben wurde.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert, das ist die eingeklagte Summe.

VG
EK