Guten Tag,
Frage zu folgendem Problem:
Jemand gerät in finanzielle Schwierigkeiten und zahlt die Miete nicht, ohne dem Vermieter Bescheid zu sagen. Daraufhin folgt eine Mahnung des Vermieters, dann direkt ein Schreiben des Anwalts und schlussendlich geht die Sache zum Gericht. Gerichtsverfahren dauern ja nun aber länger. Wenn es der Mieter schafft, dem Vermieter das Geld eine Woche nach Ankündigung des Vermieters, dass die Sache ans Gericht gegangen ist, überreicht: Wie sieht es denn dann mit dem Verfahren aus? Wird das dann eingestellt? Und wer trägt die Kosten des Anwalts und des Gerichts, wenn dort schon welche angefallen sind? Der Anwalt will ja logischerweise auch was für sein Schreiben haben.
Freue mich auf eure Antworten. Danke!