Rechtsfrage bezüglich ehetrennung ...... keine scheidung

wie sieht die rechtliche situation bei einer trennung aus ( in österreich)
ich lebe mit einem getrennten mann in wohngemeinschaft … es gibt eventuell massive gesundheitliche probleme… zb nach unfall - reha oder schlaganfall pflege — auskünfte—entscheidungen usw… ist in diesem fall die (getrennte) frau zuständig?
sie ist ja erb- und pensionsberechtigt!
wer ist zuständig und wer trifft entscheidungen???
wäre über eine rechtliche auskunft sehr dankbar!
vielen dank!

Hallo,
vorab: ich kann dich weder juristisch beraten, noch kenne ich mich mit der Rechtslage in Österreich aus!!!
Die Angabe, es gäbe " evtl. massive gesundheitliche Probleme" ist eine dehnbare Definition.
Spontan denke ich da an eine Vorsorgevollmacht, die der Partner/Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte in seinem Sinne aufsetzen kann.
Mein Kommentar ist lediglich ein DENKANSTOß !!!
MfG, Maoming