Hallo alle zusammen.
Frau X wurde vor Jahren angeschrieben, da gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen kaufs von Marihuana im Wert von 240€ eingeleitet wurde. Sie hat sich nie mit einem Dealer getroffen oder sonstiges. Einige ihrer Freunde haben damit zu tun und rufen gerne mal von ihrem Handy aus bei ihren Lieferanten an. Das Gespräch wurde also abgehört. Anders kann die Polizei es ja nicht wissen, da Frau X nie auffällig geworden ist. Das Ermittlungsverfahren wurde dann „relativ“ schnell danach nach §§170 eingestellt.
Frau X hat dann Jahre später ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass gegen sie das Hauptverfahren eingeleitet werden soll. Sie hat sich dazu natürlich geäußert, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und sie den Dealer nicht kennt. Kurze Zeit später kam dann das Schreiben, dass die Klage zugelassen ist und Frau X 1,5 Monate später im Gericht zu sein hat.
Ist das rechtens? Was ist da zu tun, außer einen Anwalt einuschalten? Welche Strafe ist im schlimmsten Fall zu erwarten?