Rechtsfrage bzgl. Mietgeschirr für Geburtstag

Hallo,
angenommen ich miete mir Geschirr bei einem Anbieter im Internet für eine große Geburtstagsfeier.
Kurz vor dem Geburtstag sagt mir der Anbieter in einer email aus persönlichen Gründen ab, will mir meine geleistete Kaution zurückerstatten.
Da ich so kurzfristig keinen neuen Anbieter finde, oder nicht so günstig, habe ich Anspruch auf Schadensersatz oder evtl die Zahlung der Mehrkosten?
In den AGB`s des Shops steht:
„mit der Anmietung und der Auftragsbestätigung, sowie der Anzahlung kommt es zum Vertragsabschluss“.
Der Anbieter hält also den Vertrag nicht ein?!

Hallo,
angenommen ich miete mir Geschirr bei einem Anbieter im
Internet für eine große Geburtstagsfeier.
Kurz vor dem Geburtstag sagt mir der Anbieter in einer email
aus persönlichen Gründen ab, will mir meine geleistete Kaution
zurückerstatten.
Da ich so kurzfristig keinen neuen Anbieter finde, oder nicht
so günstig, habe ich Anspruch auf Schadensersatz oder evtl die
Zahlung der Mehrkosten?

Hallo,
die Antwort wurde ja unten bereits selber gegeben:

In den AGB`s des Shops steht:
„mit der Anmietung und der Auftragsbestätigung, sowie der
Anzahlung kommt es zum Vertragsabschluss“.

„Der Anbieter hält also den Vertrag nicht ein“

Schönen Tag noch.

Guten Morgen!

die Antwort wurde ja unten bereits selber gegeben:

In den AGB`s des Shops steht:
„mit der Anmietung und der Auftragsbestätigung, sowie der
Anzahlung kommt es zum Vertragsabschluss“.

„Der Anbieter hält also den Vertrag nicht ein“

Und wo genau ist da jetzt die Antwort auf die Frage nach dem Schadens-/ Aufwendungsersatzanspruch versteckt?