Hallo zusammen!
Weiß jemand, ob man den Hersteller einer (defekten) Festplatte zur Zahlung der Datenwiederherstellung veranlassen kann?
Gemäß deren AGB nicht, aber ich meine mal gehört zu haben, dass es für Folgeschäden eines Gerätedefekts auch Zwangshaftungen gibt, die über den AGB stehen.
Weiß jemand was??
Dann mal ab ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ und mehr Details zu der Sache, wann und wo gekauft und was ist passiert…
Levay
Hallo,
Wenn deine Festplatte einen Kurzschluß verursacht und dein Rechner abfackelt, dann bestimmt, aber wenn die Festplatte „nur“ den Geist aufgibt und deine Daten futsch sind, bist du selber schuld, wenn du keine Backups hast.
Gruß
Sticky
Dummerweise WAR das meine Backup-Platte, und ich habe kein BackUp vom BackUp…
Platte ist extern mit 400GB und ca 5 mon alt…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Dummerweise WAR das meine Backup-Platte
Tja, auch damit muß man rechnen.
und ich habe kein BackUp vom BackUp…
Das war nicht so clever. Der Festplattenhersteller wird dafür nicht haftbar zu machen sein (Wowereit).
Sebastian