Rechtsfrage Eigentumswohnung

Guten Tag,

Wie ist die Rechtslage bei einer eigentumswohnung in einem mehrfamilienhaus, wenn die anderen eigentümer das haus sanieren wollen, man aber gegen diese sanierungen ist . Ist man verpflichtet die sanierungen mitzutragen.welche möglichkeiten (ausser verkauf) hat man?

Wie ist die Rechtslage bei einer eigentumswohnung in einem
mehrfamilienhaus, wenn die anderen eigentümer das haus
sanieren wollen, man aber gegen diese sanierungen ist.

Üblicherweise werden bei einer WEG-Geminschaft die Entscheidungen mit einfacher Mehrheit gefällt. genaueres dazu weiß die Teilungserklärung.

Ist man verpflichtet die sanierungen mitzutragen.

Wenn die Abstimmung gültig war, ja.

welche möglichkeiten (ausser verkauf) hat man?

Den Rechtsweg, falls man einen Angriffspunkt findet.

Hallo,

Wie ist die Rechtslage bei einer eigentumswohnung in einem
mehrfamilienhaus, wenn die anderen eigentümer das haus
sanieren wollen, man aber gegen diese sanierungen ist . Ist
man verpflichtet die sanierungen mitzutragen.welche
möglichkeiten (ausser verkauf) hat man?

Gab es eine fristgemäß einberufene Versammlung mit Tagesordnung, auf dem dieser Punkt „Sanierung“ vermerkt war?

Wurden die zu erwartenden Kosten und der Umlageschlüssel aufgeführt?

Ist dann ein ordnungsgemäßer Beschluß mit einfacher Mehrheit erfolgt?
Dann bestehen wenig Chancen.

Bei einem Verkauf müßten dem Erwerber IMHO die zu erwartenden Kosten mitgeteilt werden.

Gruß:
Manni

Gruß:
Manni