von delta-oscar.de:
Ein DO-Inhaber kommt ohne Rufzeichennennung aber mit Namen und Hinweis auf die 2-m-Rücksprechfrequenz über den 13-cm-Einstieg eines ATV-Umsetzers. Auf der Rücksprechfrequenz stellt er sich als Delta-Oscar vor. Auf Nachfrage erklärt er, er tue nichts Verbotenes denn:
– Sein unveränderter, allgemeinzugelassener ISM-Sender liegt serienmäßig knapp neben der Eingabe des Repeaters. Bei der großen Bandbreite des ATV-Signals technisch kein Problem.
– Er sendet auf ISM als Jedermann und nicht als Funkamateur. Er sendet nicht sein Rufzeichen, er stört keinen anderen Funkdienst.
– Er sendet zusätzlich auf 2-m-Rücksprechfrequenz sein Rufzeichen.
– Das Relais (und andere Funkamateure) darf aber trotzdem mit ihm Kontakt aufnehmen, da ja nur die Kontaktaufnahme mit Nichtlizensierten verboten ist.
Und nun die Frage: Verstößt er gegen Amateurfunkrecht oder die Verfügung 73/2000, oder nicht. Wir kennen die Stellungnahme einer kompetenten Stelle.