Hallo,
wenn durch die unsaubere Verarbeitung eines Produkts durch Eigenverschulden das Parkett zerkratzt wird, kann man dann bei der Firma hierfür trotzdem einen Preisnachlass anfordern? Oder würde sich der Preisnachlass ausschließlich auf die Verarbeitungsmängel des Produkts beziehen?
Ich hoffe jemand kann mir helfen,
ich freue mich auf eure Antworten.